Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
26.01.2022 | Julia Wendland

Corona-Prämie & Kurzarbeit

Beides verlängert bis zum 31.03.2022

Auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber noch einmal die Corona-Prämie und die Erleichterungen in Sachen Kurzarbeit verlängert.
 

Das heißt im Einzelnen …

 

Corona-Prämie

Die Auszahlungsfrist für die steuer- und beitragsfreie Corona-Prämie bis zu einer Höhe von 1.500 Euro ist noch einmal bis 31.03.2022 verlängert worden.
Wer eine solche Prämie bekommen kann und was zu zu beachten ist, können Sie in unserem Beitrag vom 18.01.2021 noch einmal nachschauen: Corona-Prämie | FWP - Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com)
 

Kurzarbeit

Ebenfalls bis zum 31.03.2022 wurde der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert.

Erleichterter Zugang heißt, dass …

  • es weiterhin ausreicht, dass mindestens 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte keine Minusstunden aufbauen müssen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann,
  • auch in Leiharbeit Beschäftigte weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten können.

Die stufenweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. Und dem 7. Monat sowie die erhöhten Sätze für Eltern und die Hinzuverdienstmöglichkeiten durch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bleiben ebenfalls bis zum 31.03.2022 unverändert.

ACHTUNG NEU! Für die Arbeitgeber ändert sich der Rückerstattungssatz der Beiträge zur Sozialversicherung. Während diese bis zum 31.12.2021 in voller Höhe erstattet wurden, sind es für die Monate Januar bis März 2022 nur noch 50 %.

AUSNAHME: Nur wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, ist eine vollständige Erstattung der Beiträge noch möglich.

Ebenso sind ab 01.01.2022 die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld nicht mehr steuerfrei. Letztmalig möglich ist dies nur für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1.1.2022 endeten.

Gern verweisen wir an dieser Stelle auf unsere früheren Beiträge zu Kurzarbeitergeld, u. a.

 

Sie suchen Rat in Sachen Steuern, Buchführung, Lohn?  Dann rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6

Wir sind für Sie da!

Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:  

Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: