Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
07.09.2020 | Frank Wendland

Corona - Kurzarbeit verlängert bis Ende 2021

Was heißt das für Steuern & Rente?

Ende August hat die Regierung das Kurzarbeitergeld, einschließlich der bereits ab März geltenden erhöhten Sätze ab dem 4. bzw. 7. Monat bei mindestens 50 % Arbeitsausfall und der Möglichkeit hinzuzuverdienen, noch einmal bis Ende 2021 verlängert, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Was oft untergeht: Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat Auswirkungen auf Steuern und Rente.

PROGRESSIONSVORBEHALT

Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten "Progressionsvorbehalt".

Was heißt das?

Zur Berechnung des Steuersatzes wird zunächst das zu versteuernde Einkommen ermittelt, das wegen Kurzarbeit geringer ausfällt. Das Finanzamt rechnet dann das Kurzarbeitergeld hinzu, da es sich hierbei wie beim Arbeitslosengeld um eine Lohnersatzleistung handelt. Erst dann wird der Steuersatz aus dieser Summe ermittelt. Aufgrund der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung fällt der Steuersatz höher aus. Und mit diesem wird dann das steuerpflichtige Einkommen besteuert.

Das gilt auch für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften. Sobald einer der Partner Kurzarbeitergeld erhält, wird der durch den Progressionsvorbehalt höhere Steuersatz auf das zu versteuernde Gesamteinkommen angewandt.

STEUERNACHZAHLUNGEN MÖGLICH

Der erhöhte Steuersatz kann dazu führen, dass im kommenden Jahr Steuernachzahlungen fällig werden. Darauf sollten sich Kurzarbeiter/innen und betroffene zusammen veranlagte Partnerschaften schon jetzt einstellen.

STEUERERKLÄRUNG PFLICHT

Wer Ersatzleistungen aus der Arbeitslosenversicherung, wie z. B. Kurzarbeitergeld, von mehr als 410 Euro erhalten hat, ist dazu verpflichtet, im Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben.

AUSWIRKUNGEN AUF DIE RENTE

Auch auf die Rentenbeitragszahlungen hat Kurzarbeit Einfluss, denn die Beiträge bemessen sich nach dem Nettolohn. Für die Zeit der Kurzarbeit werden sie auf der Basis des tatsächlich gezahlten, reduzierten Verdienstes abgeführt.

Die Folge: Niedrigere Beiträge führen später zu niedrigeren Rentenzahlungen.

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