Elektronische Kassen - Frist 31.07.2025
Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten
Sie nutzen ein elektronisches Kassensystem? Sie haben Ihre Kasse(n) bisher nicht angemeldet?
Dann sollten Sie weiterlesen und unseren Video-Tipp „Kasse richtig führen: Die Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten“ vom September 2024 in der Rubrik ‚Für Gründer und Unternehmen‘ auf unserer Website unbedingt anschauen.
Hier ein paar ein paar wesentliche Punkte:
Mitteilungspflicht
Ab 2025 müssen Anschaffungen und Außerbetriebnahmen elektronischer Kassen an das Finanzamt gemeldet werden. Frist: 31.07.2025!
Dies gilt für Kassensysteme, die Sie bis zum 30.06.2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen haben. Sie gilt ebenso für elektronische Kassen, die Sie bereits länger in Betrieb haben. Diese müssen Sie bis zum 31.07.2025 nachmelden.
Eine elektronische Kasse, die Sie bis zum 30.06.2025 außer Betrieb nehmen, muss nur abgemeldet werden, sofern sie schon beim Finanzamt angemeldet war.
Über Kassen, die Sie nach dem 01.07.2025 anschaffen oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie grundsätzlich immer innerhalb eines Monats beim Finanzamt eine Mitteilung machen.
Die Meldung muss enthalten…
- Ihren Namen und Ihre Steuernummer
- Betriebsstätte der elektronischen Kasse
- Zahlreiche, vor allem technische Daten zu Ihrer Kasse/Ihren Kassen
- Datum der Anschaffung bzw. der Außerbetriebnahme
- weitere Daten für die Datenübertragung nach Bekanntgabe der Schnittstelle
Die Meldung kann erfolgen…
- über Elster oder
- als XML-Upload oder
- eineSoftware mit passender Schnittstelle
Bitte beachten!
Bei jeder Meldung (An- und Abmeldung) einer elektronischen Kasse muss nicht nur diese gemeldet werden, sondern auch noch einmal alle weiteren Kassen einer Betriebsstätte.
Weitere Details rund um die elektronische Kasse zu
- Belegausgabepflicht
- Aufzeichnungspflichten für alle Geschäftsvorfälle, inkl. Aushilfslöhne, Gutscheine und Trinkgelder
- Verfahrensdokumentation und welches kostspielige Nachspiel eine Prüfung haben kann, wenn diese nicht oder nicht korrekt vorliegt
erfahren Sie in unserem oben genannten Video-Tipp.
Unser Rat
Wenn Sie noch nicht tätig geworden sind, dann handeln Sie jetzt.
Sehen Sie sich das Video auf unserer Website aufmerksam an.
Setzen Sie sich, insbesondere für die technischen Daten der elektronischen Kasse(n), mit Ihrem Lieferanten in Verbindung. In der Regel wartet er die Geräte und nimmt die nötigen Systemaktualisierungen vor. Er oder sein Beauftragter können Ihnen die technischen Daten, die Sie für die An- und Abmeldung von Kassen brauchen, zur Verfügung stellen und Ihnen z. B. auch notwendige Schnittstellen zur Datenübertragung einrichten.
Halten Sie die Frist ein, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Anmeldung über Elster. Aber auch wir sind auf die detaillierten Kassendaten angewiesen, um für Sie tätig werden zu können.
Interessant? Dann nehmen Sie sich die Zeit. In wenigen Minuten sind Sie im Bilde.
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