Neu: Wirtschafts-Identifikationsnummer
Für alle wirtschaftlich Tägigen
Am 3. Oktober 2024 trat die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern in Kraft. Hier einige Eckpunkte:
Wer ist betroffen?
Alle wirtschaftlich Tätigen sollen eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.) erhalten. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Die Nummer besteht aus "DE" und neun Ziffern. Hinzu kommt fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal .
Laut Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind in der W-IdNr. keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.
Was ist das Ziel?
Laut Bundesministerium der Finanzen soll die W-IdNr. die Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und den Behörden, aber auch der Behörden untereinander vereinfachen.
Wann & wie erfolgt die Einführung?
- Die Einführung war zum 30.9.2024 datiert.
- Ein Antrag ist nicht nötig. Die Zuteilung soll ab 01.11.2024 stufenweise erfolgen.
- Wirtschaftlich Tätige, die zum 30.9.2024 bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, sollen durch öffentliche Bekanntmachung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert werden, dass diese ab einem Stichtag auch als W-IdNr. zu verwenden ist. Stichtag soll der 1. November 2024 sein.
- Unternehmer, die bis zum 30.9.2024 noch keine Umsatzsteuer-IdNr. erhalten haben, sollen eine elektronische Mitteilung über die Zuteilung der W-IdNr. an ihr Benutzerkonto im ELSTER-Portal der Finanzbehörde erhalten.
- Eine Mitteilung der W-IdNr. per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann jedoch auf begründeten Antrag die Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern auch schriftlich erfolgen.
Was ist zu beachten?
In ihrem Aufbau entspricht die W-IdNr. der USt-IdNr., wird jedoch um das oben genannte Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist von Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind, wie gewohnt weiter zu verwenden. Die W-IdNr. soll die USt-IdNr. nicht ersetzen.
Die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige besitzt, bleibt ebenso unberührt. Auch die Steuernummer ist wie gewohnt auf den Steuererklärungen abzugeben. Die Vordrucke werden schrittweise um die W-IdNr. erweitert.
Mehr zum Thema finden Sie hier: BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer
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