Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
11.02.2026 | Frank Wendland

Vorsicht vor Fake Zahlungsaufforderungen

Wichtige Indizien

Warnung vor Anhängen mit Schadsoftware gibt es viele. Jetzt aber beobachten wir vermehrt Fake-Zahlungsaufforderungen - inzwischen auch vom Bundeszentralamt für Steuern.

Wie erkennen Sie solche Fake-Dokumente?

Achten Sie auf folgende Indizien...

  • ausländische IBAN, z. B. "IE" (Irland), "ES" (Spanien)
    Deutsche Behörden verwenden niemals ausländischen Banken 
  • Zahlungsaufforderung per E-Mail
    Deutsche Behörden verschicken keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail.
  • Absender
    Häufig sind die verwendeten Logos den echten zum Verwechseln ähnlich, auch E-Mail-Adressen. Dennoch sind sie nicht ganz identisch. Deshalb empfiehlt es sich, auf die Website der Behörde zu schauen.
  • Ansprechpartner
    Auch das sollte Sie skeptisch machen, denn Zahlungsaufforderungen von Finanzämtern kommen von der Finanzkasse und enthalten keine persönlichen Ansprechpartner.

Weitere Hinweise zu Betrugsversuchen und wie man Fake-Zahlungsaufforderungen erkennt, finden Sie auch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html

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