Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz
Empfänger: Finanzamt Idar-Oberstein!
Sie sind in Rheinland-Pfalz steuerpflichtig? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen.
Zahlungsverkehr über Finanzamt Idar-Oberstein
Bisher war die Landesfinanzkasse Daun für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs aller 22 Finanzämter des Landes Rheinland-Pfalz zuständig. Inzwischen hat das Finanzamt Idar-Oberstein im Ergebnis einer internen Umstrukturierung diese Aufgabe übernommen. Bisher gingen die an Daun gerichteten Steuerzahlungen wie gewohnt ein.
Das ändert sich ab 5.10.2025
Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz (15.09.2025) muss nun bei allen Steuerzahlungen „Finanzamt Idar-Oberstein“ als Empfänger angeben werden.
Hintergrund: Ab dem 5.10.2025 prüfen Banken im Rahmen einer sog. Verifikation des Zahlungsempfängers bei allen Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfänger übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kann das zu Sanktionen des Finanzamtes führen, wenn Zahlungen verspätet oder gar nicht eingehen.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei Ihren Überweisungen das Finanzamt Idar-Oberstein als Empfänger angeben, egal welches Finanzamt in Rheinland-Pfalz Ihnen eine Zahlungsaufforderung zustellt.
Das Finanzministerium wirbt auch für das SEPA-Lastschriftverfahren, da - einmal Empfänger richtig eingetragen - Fehler bei manueller Überweisung und damit auch mögliche Verspätungen, Rückläufer und Irrläufer vermieden werden.
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