Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
15.12.2025 | Anne-Katrin Wendland, LL. M.

Digitaler Bescheid verschoben

Nachtrag zum Steuer-Tipp vom 19.11.2025

Als hätten wir es geahnt, als wir in unserem Steuer-Tipp vom 19.11.2025 die Frage nach der Umsetzung des digitalen Bescheides ab 01.01.2026 wegen der Kürze der Bekanntgabe hinterfragten.

Nun wurde bekannt gegeben...

 

Der digitale Bescheid soll nach Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) um ein Jahr verschoben werden und somit erst 2027 kommen, sofern der Bundesrat dem in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 zustimmt

Das soll denjenigen, die bisher keinen Elster-Zugang besitzen oder die aktiv einer Zustellung digitaler Bescheide widersprechen und sich bewusst für den Bescheid in Papierform entscheiden, Zeit geben. Nur in den Fällen, in denen bereits in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt wurde oder im Jahr 2026 eingewilligt wird (z. B. durch Anlegen eines Elster-Kontos, Vollmacht an Steuerberater), erfolgt grundsätzlich die elektronische Übermittlung von Bescheiden.

Aus unserer Sicht ist das eine sinnvolle und notwendige Übergangsregelung, insbesondere deshalb, weil der digitale Bescheid ohne Ihre Einwilligung bereitgestellt und erst ab Zeitpunkt des Widerspruchs Bescheide wieder in Papierform zugestellt würde. Etwaige Fristversäumnisse der Vergangenheit hätte dies aber nicht unwirksam gemacht. 

Es scheint, als hätte die BStBK erkannt, dass der Zeitraum zwischen Bekanntgabe der neuen Rechtslage und finaler Einführung ab Januar 2026 nicht ausreicht, um entsprechend zu reagieren und sich entsprechend für diese Änderung eingesetzt. Auch Steuerberatern gibt diese Übergangszeit die Möglichkeit, mit ihren Mandanten in angemessener Zeit zu vereinbaren, wie sie in Zukunft die Zustellung ihrer Bescheiden wünschen.

Unser Rat

Informieren Sie sich und besprechen Sie das Thema rechzeitig mit Ihrem Steuerberater. Was ein digitaler Bescheid ist und welche Konsequenzen die Umstellung für Sie als Steuerpflichte hat, erfahren Sie auch in unserem Steuer-Tipp "Digitaler Bescheid kommt ab 01.01.2026"  (vom 19.11.2025).

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