Wichtig: Geschäftskonto einrichten
Geschäftlich und privat klar trennen
Kennen Sie das? Sie haben sich selbständig gemacht, arbeiten freiberuflich oder betreiben ein kleines Gewerbe. Alles musste zu Beginn schnell gehen – erst haben Sie nebenberuflich begonnen, dann wuchs der Umsatz, und nun ist die Selbständigkeit Ihr Haupterwerb. Als Sie noch wenige Einnahmen hatten, lief alles über Ihr Privatkonto. Nun aber wird es unübersichtlich.
Warum die Trennung in privat und geschäftlich so wichtig ist
Wir empfehlen, von Beginn an die geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben von den privaten zu trennen und dies unbedingt auf der Checkliste für eine Gründung zu haben.
Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbH, UG sowie eingetragene Vereine gelten als juristische Personen und sollten grundsätzlich geschäftliche Zahlungen nicht über ein Privatkonto abwickeln. Anders ist das bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie z. B. einer GbR. Sie müssen rechtlich kein gesondertes Geschäftskonto führen. Dennoch macht es Sinn, private und geschäftliche Vorgänge durch die Einrichtung eines Geschäftskontos/Sonderkontos klar voneinander zu trennen.
Die Vorteile liegen aus unserer Sicht klar auf der Hand:
Überblick behalten
Führen Sie ein Geschäftskonto getrennt von Ihrem Privatkonto, behalten Sie stets den Überblick über die Finanzen Ihres Geschäfts. Einnahmen und Ausgaben werden nur von diesem Konto erledigt, so dass Sie immer wissen, wie Ihre Liquidität ist, wie Ihr Ergebnis sich gestaltet, ob Ihr Geschäft sich gut entwickelt oder Maßnahmen zur Stabilisierung einzuleiten sind.
Schnellere und einfachere Kommunikation mit dem Steuerberater
Auch für Ihren Steuerberater bzw. Buchhalter ist eine Trennung von Vorteil, weil diese auch den Aufwand für die Buchführung reduziert, was sich im Übrigen wiederum finanziell positiv auswirkt. Ein erhöhter Arbeitsaufwand durch Identifizierung und Differenzierung von privaten und geschäftlichen Belegen (sei es in Papierform oder elektronisch) erhöht den Arbeitsaufwand und damit wahrscheinlich die Gebühren. Durch klare Trennung der Konten liegt also auch hier Potenzial. Ihr Steuerberater kann Ihnen zudem schneller und präziser Auskunft über die Geschäftsentwicklung geben, zu Belegen sind weniger Rückfragen nötig. So hat der Steuerberater mehr Zeit für die wichtigen Fragen in Sachen Geschäftsentwicklung, Maßnahmen zur Zukunftssicherung, etc.
Wenn das Finanzamt nachfragt
Das Finanzamt fordert mitunter im Zusammenhang mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder bei der Prüfung der Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung) Belege und/oder Kontoauszüge an. Möchten Sie wirklich Ihre Kontoauszüge mit privaten Transaktionen ans Finanzamt geben?
Ebenso kann das Finanzamt beim Fehlen einer klaren Trennung und unklaren Begründungen die Ausgaben auch als privat qualifizieren und nicht als Betriebsausgaben anerkennen. Auch dafür lohnt sich eine deutliche Trennung.
Einfachere Aufbewahrung, Gewinnermittlung und Belegnachweise
Die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Quittungen, kontoauszüge) beträgt noch immer 10 Jahre. Mit einem Geschäftskonto, über das Sie alle Ihre betriebsbedingten Einnahmen und Ausgaben abwickeln, sind sowohl die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung (Ermittlung des Jahresergebnisses), die Aufbewahrung der Belege und Kontoauszüge als auch das Vorlegen von Nachweisen z. B. für eine Betriebsprüfung wesentlich einfacher. Haben Sie privat und geschäftlich vermischt, machen Sie sich selbst das Leben schwer, auch Ihrem Steuerberater. Am Ende zahlen Sie die Rechnung.
Wenn es geschäftlich einmal nicht so läuft
Nicht immer ist die geschäftliche Einnahme-/Ausgabesituation stabil. Das ist abhängig von der Art der selbständigen Tätigkeit, von saisonaler Nachfrage und anderen Marktschwankungen. Gerät das Geschäft in eine Schieflage, wenn auch nur kurzzeitig, und geraten Sie mit Ihrem Konto ins Minus, dann zahlen Sie die Zinsen, obwohl Sie möglicherweise privat gar keine Liquiditätsprobleme haben. Das kann teuer werden. Bei Geschäftskonten wird in der Regel ein Kontokorrentkredit gewährt, damit Sie etwaige Schwankungen und Engpässe überbrücken können. Dann bleibt Ihr Privatkonto davon erst einmal unberührt.
Unser Rat
Trennen Sie Ihre privaten und geschäftlichen Finanzsachverhalte so früh wie möglich, idealerweise gleich mit Beginn Ihrer Selbständigkeit. Bleiben Sie dabei stets konsequent.
Achten Sie bei der Einrichtung eines Geschäftskontos auch auf folgende Voraussetzungen:
- Vergleichen Sie Angebote und überlegen Sie genau, was die Bank in Ihrem konkreten Fall können muss – nicht immer ist das Rundum-Maximalpaket das für Sie passende.
- Achten Sie auf Gebühren, z. B. für Kontoführung, E-Banking, Überweisungen, etc.
- Ist eine Datev-Anbindung möglich und können Sie Ihrem Steuerberater für die Buchführung Konteneinsicht gewähren (Kontoauszugsmanager) – manche Online-Banken bieten das nicht an oder die Einrichtung gestaltet sich schwierig.
Sie haben Fragen? Sie wünschen Beratung rund um Steuern? Tel. 0621/43 29 68-6
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