Statusfeststellung
Beschäftigung von Familienangehörigen
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren ist ein wichtiges Instrument, das für Selbstständige, Auftraggeber und Unternehmen Rechtssicherheit schafft. Scheinselbstständigkeit kann so vermieden und die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sichergestellt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung führt regelmäßig Betriebsprüfungen in Unternehmen durch. In ungeklärten Fällen kann sie ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren anstoßen, um zu überprüfen, ob . . .
- eine Tätigkeit als selbständig oder als versicherungspflichtige Beschäftigung anzusehen ist,
- bei der Beschäftigung von Familienangehörigen eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt,
- bei angestellten Geschäftsführern eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, da ihre Tätigkeit häufig in einer Grauzone zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit liegen kann.
In diesem Beitrag möchten wir ausschließlich auf das Thema Beschäftigung von Familienangehörigen hinweisen und für mögliche Konsequenzen sensibilisieren.
Was oft versäumt wird
Immer wieder kommt das böse Erwachen, wenn in einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung Zweifel am Erwerbsstatus aufkommen, d. h. ob Angehörige tatsächlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Häufig helfen Angehörige, z. B. Ehepartner, im Geschäft mit und werden dafür auch bezahlt.
Dennoch kann das Beschäftigungsverhältnis angezweifelt werden, wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, mitunter Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt werden und das Verhältnis des angestellten Angehörigen und des arbeitgebenden Angehörigen vertraglich nicht eindeutig geklärt ist und einem Vergleich wie unter fremden Dritten nicht standhält.
Zu einem ordentlichen Anstellungsvertrag gehören u. a.
- Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitsort
- Arbeitsbeginn
- Dauer des Vertrages (unbefristet, befristet)
- Arbeitszeit (Arbeitstage, Arbeitszeit)
- Vergütung
- Urlaubsregelung
Sind diese elementaren Fragen arbeitsvertraglich geregelt und sind Lohnzahlungen nachweislich geflossen (idealerweise auf ein eigenes Konto des Arbeitnehmers), kann ein Weisungsrecht des Arbeitgebers und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation vorausgesetzt werden. Ist das nicht der Fall, kann das weitreichende Auswirkungen haben, und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Grundsätzlich ist die Prüfung des Erwerbsstatus im Wege eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Beschäftigung von Familienangehörigen, ganz besonders bei Ehepartnern und Kindern, verpflichtend. Dennoch fehlt es oft am Wissen darüber oder die Antragstellung wird versäumt.
Bedeutung und Konsequenzen
Je nach Ausgang der Statusfeststellung kann dies tiefgreifende Auswirkungen auf Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge haben.
Ein ungeklärter Erwerbsstatus kann zu mitunter erheblichen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen – und das rückwirkend für bis zu 4 Jahre - führen, insbesondere wenn eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird, aber Beiträge bisher nicht bzw. nicht korrekt abgeführt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft dabei nicht nur die vertraglichen Regelungen, sondern die tatsächlichen Verhältnisse.
Stellt die DRV fest, dass ein mögliches Scheinarbeitsverhältnis oder eine (Schein-)Selbständigkeit vorliegt, hat dies auch Auswirkungen auf die Leistungserbringung der Sozialversicherungsträger. Sie können Leistungen verweigern - z. B. Krankengeld (bei Krankheit über 6 Wochen) . Gleiches kann die Rentenversicherung tun, z. B. im Falle einer Rehabilitationsleistung und bei der Anrechnung von Rentenpunkten.
Auch im Falle des Eintretens von Arbeitslosigkeit kann ein ungeklärter Erwerbsstatus von Familienangehörigen dazu führen, dass die Arbeitsagentur die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigert.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Verantwortlich ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), die das Verfahren durchführt. Ihre Entscheidung zum Erwerbsstatus ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend. Antrag stellen können Sie hier: Selbstständige | Das Statusfeststellungsverfahren | Deutsche Rentenversicherung Sie können dort zunächst auch einen Selbstcheck online durchführen. Der Antrag kann online gestellt werden. Das Portal führt Sie durch das Antragsverfahren.
Unser Rat
Wenn Sie Familienangehörige beschäftigen, beantragen Sie die Feststellung des Erwerbsstatus, um Rechtssicherheit zu haben. Sollten sie dies bisher versäumt haben, können Sie den Antrag auch noch im Nachhinein stellen. Die Entscheidung der Clearingstelle der DRV ist dann auch rückwirkend ab dem ersten Tag der Beschäftigung gültig. Jedoch sollten Sie wegen des finanziellen Risikos (mögliche Beitragsnachforderungen) nicht zögern, und entweder schon vor Arbeitsbeginn Ihrer Familienangehörigen bzw. möglichst zeitnah (4 Wochen) nach Arbeitsbeginn Antrag auf Statusfeststellung stellen.
Hinweis: Als Steuerberatung sind wir lediglich verpflichtet, auf das Thema hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren, dürfen jedoch nicht rechtlich beraten. Deshalb empfehlen wir bei weiterführenden Fragen oder Zweifeln, die DRV Bund direkt oder einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Sie haben Fragen? Sie suchen Rat und Beratung ins Sachen Steuern, Buchführung, Lohn?
Dann melden Sie sich: 0621/43 29 68-6
Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:
Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite:

