Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
10.07.2020 | Julia Wendland

Stabilisierungshilfe Corona

Land Baden-Württemberg lässt Hotel- und Gaststättengewerbe nicht im Regen stehen

Am 26.05. hatten wir über die angekündigte zusätzliche Liquiditätshilfe des Landes Baden-Württemberg für das Hotel- und Gaststättengewerbe erstmalig berichtet - https://posts.gle/TKHkr oder direkt hier auf unserer Website https://www.steuerberatung-mannheim.com/aktuelle-steuer-tipps.steuerberatung-in-zeiten-von-corona-neue-soforthilfe-fuer-gastbetriebe-in-baden-wuerttemberg-2020-05-26.html

Am 26.06. noch immer nichts Neues - https://posts.gle/d3wbX.


Nun aber ist die Antragstellung möglich!

Über die Seite https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/ können Sie sich informieren und das Antragsformular sowie die Steuerberaterliche Bescheinigung herunterladen.

Während die erste Corona-Soforthilfe keine größeren Nachweise verlangte, müssen dieses Mal auf dem Portal der Kammern www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de bis spätestens 31.09.2020 hochgeladen werden:

• vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
• Liquiditätsplanung
• Bescheid des Steuerberaters, mit dem bestätigt wird, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Hilfestellung geben auch die IHKs. Sie übernehmen die Vorprüfung der Angaben, und die Landesbank führt schließlich die Bewilligung und Auszahlung durch.

Sie sind betroffen und wünschen Hilfe?
Rufen Sie uns an: 0621/43 29 68-6

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