Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
26.05.2020 | Julia Wendland

Steuerberatung in Zeiten von Corona

Neue Soforthilfe für Gastbetriebe in Baden-Württemberg

Tausende Restaurants und Hotels sind massiv von Insolvenz bedroht. Sie leiden auch nach der Lockerung der Kontaktbeschränkungen besonders, insbesondere wegen des Abstandsgebots. Mitunter macht eine Wiedereröffnung, vor allem für kleine Betriebe ohne Außenbereich kaum Sinn, da Kosten und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.

Deshalb legt das Land Baden-Württemberg jetzt nach!

Es verabschiedete letzte Woche ein weiteres Konzept für direkte, nicht rückzahlbare Hilfen für Betriebe der Gastronomie und Hotellerie.

Das Konzept umfasst

  • eine einmalige Hilfe in Höhe von 3.000 Euro je Betrieb und
  • 2.000 Euro je Vollzeitäquivalente, d. h. rechnerisch Vollbeschäftigte, ohne Deckelung der Betriebsgröße.

Hotel- und Gaststättenbetriebe in Baden-Württemberg haben so eher eine Chance zu überleben.

Nach Auskunft der verantwortlichen Stellen im Land Baden-Württemberg wird noch diese Woche ein Formular zur Antragstellung erwartet. Das Prozedere soll vergleichbar dem für die ersten Corona-Soforthilfen sein.

Insgesamt bringt das Land 1,5 Mrd. € an weiteren Hilfen auf den Weg – neben Hotels und Restaurants u. a. für den Mittelstand, für Kultur, Personennahverkehr, Schulen.

In unmittelbarer Nachbarschaft, nur ein paar Kilometer weiter in Rheinland-Pfalz steht ebenfalls eine Vielzahl von Restaurants und Hotels vor dem Aus. Die Gastwirte und Hoteliers in der beliebten Urlaubsregion sind da wohl im Nachteil gegenüber ihren Nachbar-Kollegen.

FRAGE: Wird Rheinland-Pfalz nachziehen? Und ziehen andere Länder nach?

Wir werden es verfolgen – schon im Interesse unserer betroffenen Mandanten.

Wir sind für Sie da - gerade jetzt! 0621/43 29 68-6

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