Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
05.04.2022 | Frank Wendland

Grundsteuererklärung

Baden-Württemberger Modell

Zum 1.1.2025 werden die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft treten. Auf der Grundlage des Grundsteuer-Reformgesetzes sind alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten.

Dabei wird unterschieden in

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen/Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 
  • Grundsteuer B (Grundvermögen / Grundstücke).
     

Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grundsteuer nach dem sog. Bundesmodell um, das mit dem Reformgesetz eingeführt wurde (siehe Beitrag Grundsteuerreform startet 2022 vom 24.11.2021 und Erklärvideo unter "Für Immobilienbesitzer" in Unsere Video-Tipps).

Andere, wie das Land Baden-Württemberg, folgen einem eigenen Modell. Nach einer öffentlichen Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 30.03.2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) ab 1. Juli 2022 eine sogenannte Feststellungserklärung einreichen. Als Eigentümer sind Sie gesetzlich zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet, und zwar bis zum 31.10.2022.

Die Übermittlung der Feststellungserklärung erfolgt elektronisch an das zuständige Finanzamt. Entsprechende Formulare stehen ab 1. Juli im ELSTER-Portal zur Verfügung. Die Papierform ist nur in begründeten Härtefällen gestattet.

Für die Grundsteuer B sind nach dem Baden-Württemberger Modell lediglich die folgenden Daten anzugeben:

  • Aktenzeichen, unter der die Feststellungserklärung einzureichen ist
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Ggf. Angaben über die überwiegende Nutzung zu Wohnungszwecken.
     

In anderen Bundesländern sind weitere Angaben, u. a. zur Art der Immobilie und zum Baujahr gefordert.

Als private Eigentümer von Grundstücken werden Sie im Mai/Juni eine Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung, Informationen zur Grundsteuerreform sowie konkret zu den Grundstücken, für die Sie eine Feststellungserklärung übermitteln müssen, erhalten. Bitte keine Vorab-Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt.

Eigentümer von Vermögen/Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) erhalten ihre Aufforderung erst später und sollten laut Verlautbarung des Finanzministeriums mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis dahin abwarten. Dennoch sollten Sie die Abgabefrist – den 31.10.2022 – immer im Blick behalten.

Ab Juli 2022 sollen auf www.grundsteuer-bw.de weiterführende Informationen zur Verfügung stehen. Schon jetzt stehen dort Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung.

Abrufbar ab Juli sollen auch die Bodenrichtwerte der Kommunen sein.

Schließlich möchten wir Ihnen unser aktuelles Erklärvideo zur Grundsteuererklärung. Es erläutert, wonach das Finanzamt fragt und in welchen Dokumenten Sie die Angaben finden, die zur Erstellung der Grundsteuererklärung nötig sind.
 

Sie haben Fragen? Sie wünschen Unterstützung rund um Ihre Grundsteuererklärung?

Dann rufen Sie uns an: 0621/43 29 68-6

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