Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
24.11.2021 | Julia Wendland

Grundsteuerreform startet 2022

Neubewertung aller Grundstücke

Sind Sie Immobilienbesitzer, dann erhalten Sie ab dem 1. Quartal 2022 Post vom Finanzamt.
Denn Ihr Grundstück gehört zu den 36 Mio., die ab 1. 01. 2022 einer Neubewertung unterzogen werden.
Das Finanzamt wird Sie auffordern, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Die Neubewertung aller Grundstücke bildet den Auftakt der Grundsteuerreform. Diese ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundstücksbewertung und -besteuerung 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Die Grundstückswerte zur Berechnung der Grundsteuer sind völlig veraltet, und Nachbarn zahlen bei gleicher Grundstücks- und Hausgröße mitunter unterschiedliche Grundsteuern. Ziel ist es deshalb, dass Grundstücke in gleicher Lage und mit gleicher Größe gleich besteuert werden.

Nach Erhalt der Aufforderung bleibt Ihnen nur 1 Monat Zeit, um dem Finanzamt mit Ihrer Grundsteuererklärung die Daten zu übermitteln, mit denen der aktuelle steuerliche Wert Ihres Grundstücks neu berechnet wird. Die neue Grundsteuer wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben.

Sie wollen mehr erfahren? Dann klicken Sie hier: Video-Tipps | Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com)

Hier finden Sie das aktuelle Erklär-Video Grundsteuerreform - Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen

Sie haben noch Fragen? Sie wünschen Unterstützung rund um die Grundsteuererklärung?

Dann rufen Sie uns an: 0621/43 29 68-6

Wir sind für Sie da.

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