Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
18.09.2019 | Frank Wendland

Wohnraumoffensive: Neue Sonderabschreibung

Wie Sie als privater Investor profitieren und wo die Stolpersteine liegen

Mit einer Sonderabschreibung will die Bundesregierung private Investoren für die Schaffung neuen Wohnraums
im bezahlbaren Mietsegment gewinnen.

Doch private Investoren und Immobilienbesitzer sind verunsichert.

Wenn Sie...

  • einen Bauantrag nach dem 31.08.2018 gestellt haben,
  • neu bauen bzw. durch Ausbau neuen Wohnraum zu Mietzwecken schaffen,
  • eine Haltefrist von 10 Jahren einhalten und
  • die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 3.000,- Euro je qm nicht überschreiten,

dann kommen Sie in den Genuss der neuen Sonderabschreibung (§ 7b EStG). Zusätzlich zu den regulären Abschreibungen von 2% können Sie 5% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in den ersten 3 Jahren in Ansatz bringen, so dass die Gesamtabschreibung in den ersten 4 Kalenderjahren bis zu 28% beträgt.

STOLPERSTEINE:

  1. Die Bemessungsgrundlage ist bei 2.000,- Euro je qm gedeckelt.
  2. Es besteht Auslegungsunsicherheit, da sich die Deckelung auf die Kosten je qm bezieht, bisher jedoch nicht abschließend definiert ist, welche Flächen in die Berechnung einfließen.
  3. Die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt wirft die Frage auf, inwieweit es überhaupt möglich ist, bezahlbaren Wohnraum für unter 3.000,- Euro je qm zu schaffen.


Sie sind betroffen und suchen Rat? Dann sprechen Sie uns an. Tel. 0621 / 43 29 68-6.

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