Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
17.04.2020 | Julia Wendland

Steuerberatung in Zeiten von Corona

Gutschein statt geld zurück?

Der Bund rät Verbrauchern, Reiseveranstalter, Eventagenturen, Sportveranstalter, Fitness-Studios, etc. in der Krise zu unterstützen, indem sie den Grundsatz 'Gutschein statt Geld zurück' akzeptieren.

Das gilt für alle Buchungen vom dem 8. März 2020 sowie für Mitgliedsbeiträge.

Kritiker wenden ein, dass Kunden mit ihrer Liquidität Unternehmen kreditieren - und das bis Ende 2021!

Der Bund will den Wert der Gutscheine staatlich absichern, damit kein Kunde sein Geld verliert.

ACHTUNG! Geld zurück soll es geben: im Härtefall! Der aber ist nicht klar beziffert.

WIR FRAGEN: Wer kann heute sagen, ob Sie Ihre Reise noch antreten wollen oder können? Wer kann heute beurteilen, wann Reisen wieder möglich sind, zumal ins Ausland? Wer sagt, dass es den Konzertveranstalter noch geben wird? An wen wenden Sie sich dann mit Ihren Ansprüchen?

Was ist ein Härtefall? Und ist es nicht abenteuerlich, dass Sie gegenüber einem Lieferanten Bedürftigkeit anzeigen müssen, um Ihr Geld zurück zu bekommen?

Es bleiben viele Fragen.

WIR MEINEN: Verbraucher sind mündige Bürger. Sie müssen selbst entscheiden können, welche Option sie wählen. Eine Kreditierung von Unternehmen durch die Bürger kann nicht verordnet und ihre Liquidität nicht ohne ihre Zustimmung umverteilt werden.

Fortsetzung folgt

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da - gerade jetzt! Tel. 0621 / 43 29 68-6

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