Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
24.01.2023 | Valerie Höne

Pauschalen & Freibeträge 2023

Was ist neu?

Mit Erlass des Jahressteuergesetzes 2022 wurde eine Vielzahl von Freibeträgen und Pauschalen an die aktuellen Erfordernisse, EU-Vorgaben und die Rechtsprechung angepasst.

Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale

Bisher waren die Regelungen für die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers kompliziert und für viele Steuerzahler schwer verständlich. Mit dem Jahressteuergesetz sollen sie nun vereinfacht werden.

Ab Veranlagungszeitraum 2023 gilt:

  • Liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer, sind Aufwendungen in voller Höhe abziehbar. 
    NEU: Der volle Abzug ist auch dann möglich, wenn zur betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Die Home-Office-Pauschale wird fortgeführt und verbessert. Dauerhaft können nun für jeden Home-Office-Tag sechs Euro geltend gemacht werden, und zwar für 210 Tage (bisher 120 Tage). Ab 2023 macht das folglich einen Betrag von maximal 1.260,00 Euro statt der bisher maximal 600,00 Euro aus.
  • Eine Kombination aus häuslichem Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale innerhalb des Jahres ist möglich, z. B. in Fällen, in denen der Mittelpunkt der Tätigkeit nicht ganzjährig im häuslichen Arbeitszimmer liegt.
  • NEU ist auch die Einführung einer Pauschale von jährlich 1.260,00 Euro, der anstelle der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden kann. Der Pauschbetrag bietet sich u. a. an, wenn die tatsächlichen Aufwendungen 1.260,00 Euro unterschreiten.
  • Ist das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der Tätigkeit, kann nur noch die Home-Office-Pauschale genutzt werden. Positiv ist in diesem Fall, dass eine private Mitnutzung
    (z. B. Arbeitsecke) der Räumlichkeit nicht mehr schädlich ist.

 

Weitere Neuerungen bei Pauschalen und Freibeträgen ab dem 01.01.2023

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten steigt von 1.200 auf 1.230 Euro.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich von 4.008 Euro auf 4.260 Euro.
  • Der Sparer-Pauschbetrag für Zins- und Kapitaleinkünfte steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro.

 

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