Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
08.12.2020 | Frank Wendland

Novemberhilfe: Auszahlungen erst im Januar

Auftragsbearbeitung verzögert sich

Zuerst das Erfreuliche …

Novemberhilfe kann seit Ende November beantragt werden. Und die Mehrheit der Antragsteller hat relativ schnell einen Abschlag von bis zu 50 % der beantragten Summe erhalten.

Doch nun stockt es …

Die Bearbeitung der Anträge verzögert sich, da die Software noch nicht bereit ist. Betroffene werden auf die Restzahlung der Novemberhilfe bis zum Januar warten müssen.

Nun kann man viel über das Wirrwarr an Corona-Programmen klagen. Doch ein Bashing der Software-Entwickler wäre aus unserer Sicht fehl am Platze.

Ihnen geht es wie allen Unterstützern, den sogenannten helfenden Dritten. Ständig müssen sie sich angesichts neuer Programme, ständiger Änderungen, immer neuer Kriterien, Bezugsgrößen, Vorgaben und ad hoc Entscheidungen anpassen.

Nur ein paar Zahlen …?

Denen, die meinen, es seien ja nur ein paar Formeln zu programmieren, ein paar Klicks zu tun, ein paar Zahlen einzugeben, geben wir zu bedenken:

Vor der Programmierung oder dem Ausfüllen eines Formulars steht die eigentliche Arbeit.

In unserem Beitrag vom 23.11.2020 hatten wir versucht, den Antragsprozess in aller Kürze nachzuzeichnen (https://www.steuerberatung-mannheim.com/aktuelle-steuer-tipps.ueberbrueckungshilfe-ii-frist-verlaengert-antragsfrist-bis-31-januar-2021-verlaengert-2020-11-23.html).

Vor dem eigentlichen Antrag jedoch steht vor allem Denkarbeit: Verordnungen des Bundes, ihre Änderungen, Ausnahmen und Sonderregelungen der Länder beratungssicher aneignen, Antragsvoraussetzungen prüfen, Kalkulationen und Vergleichsrechnungen durchführen (siehe Überbrückungshilfe II), Daten verifizieren usw. Nicht vergessen sei die Erfüllung der Formalitäten zwischen Antragsteller und Steuerberater, ohne die ein Antrag nicht eingereicht werden kann.

Fazit …

Nichts ist so simpel wie es daher zu kommen scheint. Deshalb werben wir dafür, bei aller Ungeduld, aller Belastung und Not darauf zu vertrauen, dass wir, die wir unterstützende Aufgaben erfüllen, dies nach bestem Wissen und Gewissen, akribisch und in vertrauensvollem Miteinander mit den Betroffenen tun. Das sollten wir auch denen, die derzeit mit Hochdruck an der Bereitstellung einer funktionierenden Software arbeiten, zugestehen.

Nicht die Software-Entwickler und nicht die unterstützenden Dritten sind verantwortlich für das Wirrwarr der Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern, für das bis heute nicht erkennbare Gesamtkonzept und die ebenso wenig erkennbare gemeinsame Handschrift der Länder.

Wir können nur versichern: Wir sind für Sie da – gerade jetzt!

Rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6

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