Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
17.11.2020 | Julia Wendland

Novemberhilfe, Abschlagszahlung, Überbrückungshilfe III …

Auf der Suche nach einem Gesamtkonzept

Kaum hatten wir am 09.11. über die Novemberhilfe berichtet (https://www.steuerberatung-mannheim.com/aktuelle-steuer-tipps.novemberhilfe-corona-lockdown-die-zweite-2020-11-09.html), schon folgt eine neue Nachricht. Abschlagszahlungen soll es geben – maximal 5.000 € für Solo-Selbständige und bis zu 10.000 € für Unternehmen. Diese sollen „einfach und unbürokratisch“ beantragt und abgewickelt werden.

Die Druckerschwärze war kaum trocken, da heißt es, es wird eine Überbrückungshilfe III mit deutlichen Verbesserungen für die besonders hart betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche für die Zeit bis Juni 2021 geben. Darin eingebettet die Neustarthilfe, eine einmalige Betriebskostenpauschale, für Soloselbständige von bis zu 5000,00 €.

Inzwischen erreichen die noch bis 31.12.2020 laufende Überbrückungshilfe IINovemberhilfe, inklusive Abschlagszahlungen, die Überbrückungshilfe III und verbesserte Schnellkredite der KfW zusammen mit den jeweils zu berücksichtigenden früheren Programmen wie Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und Schnellkredite eine für Betroffene kaum noch überschaubare Komplexität.

FAKT IST:

  • Die Internet-Plattform ist nicht startbereit – weder für Abschlagszahlungen noch für die reguläre Novemberhilfe.
  • Anträge für Abschlagszahlungen sollen voraussichtlich ab 25.11. gestellt werden können.
  • Die Auszahlung erfolgt dann ab Ende November.
  • Die reguläre Novemberhilfe soll unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen starten.
  • Überbrückungshilfe III soll ab 1. Januar 2021 beginnen und die Monate bis Juni 2021 umfassen.
  • Die in diesem Programm an Soloselbständige gerichtete Neustarthilfe von maximal 5000,00 Euro wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, ist nicht rückzahlbar, aber zu versteuern.

Besorgte Antragsteller fragen sich:

  • Wie soll ich meine Kosten tragen, wenn ich frühestens Ende November Aussicht auf einen Abschlag habe?
  • Was bedeutet ein Abschlag für meinen regulären Novemberhilfe-Antrag?
  • Was heißt „einfach und unbürokratisch“?
  • Warum rücken Kultur- und Veranstaltungsbranche mit ihren zahlreichen Solo-Selbständigen erst so spät ins Blickfeld?

Und der Steuerberater denkt:

  • Wieder neue Baustellen. Wieder neue Kriterien, Referenzgrößen, Prozentsätze, Obergrenzen.
  • Eine zügige Einstellung der Internet-Plattform auf die Novemberhilfe hätte schnelle Hilfe für Betroffene gebracht.
  • Die Abschlagszahlung ist eine weitere Größe neben anderen Corona-Förderbeträgen, die bei der Novemberhilfe und den kommenden Hilfen zu berücksichtigen ist.
  • Wer soll den Mandanten den Aufwand für Prüfung und Antragstellung noch erklären? Ganz abgesehen von der Honorierung.
  • Wer steht für den Vertrauensverlust im Feuer, wenn Betroffene immer wieder vertröstet werden müssen, weil Verlautbarungen der Politik Erwartungen erzeugen, die die Steuerberater nicht bedienen können, weil Verordnungen nicht verabschiedet sind und die IT-Plattform nicht bereit ist?

Auf der Suche nach einem schlüssigen Gesamtkonzept verlieren sich Betroffene im Wirrwarr von Einzelmaßnahmen, Informationen, Vergleichsgrößen, Kriterien, etc.

Was Betroffene sowie helfende Dritte brauchen, ist ein schlüssiges und vorausschauendes Gesamtkonzept, damit sie schnell und verlässlich handeln, Liquidität sichern und dafür Sorge tragen können, dass Solo-Selbständige und Unternehmen zahlreicher Branchen auch nach der Corona-Krise eine Zukunft haben.  

Sie suchen Rat? Wir sind für Sie da – gerade jetzt. 0621 / 43 29 68-6

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