Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
14.06.2021 | Julia Wendland

Neues bei Überbrückungshilfe & Co.

Fristen - Antragstellung - Änderungsanträge

Seit über einem Jahr laufen Corona-Hilfsprogramme. Quasi im Wochentakt ändern sich die FAQs für die jeweiligen Progamme. Da ist es sowohl für Betroffene, als auch für helfende Dritte schwierig, den Überblick zu behalten.

DIE NEUESTEN ANPASSUNGEN IM ÜBERBLICK

Überbrückungshilfe III

  • Die Antragsfrist wurde bis 30. September 2021 verlängert.
  • ACHTUNG! Nur wer bis zum 30. Juni 2021 einen Antrag gestellt hat, kann noch mit einer Abschlagszahlung rechnen. Danach heißt es warten, bis der Antrag final geprüft ist. Eine rasche Antragstellung bis zum 30. Juni lohnt sich also.
  • Änderungsanträge für bewilligte bzw. teilbewilligte Anträge sind seit 27. April 2021 möglich.
  • Seit 28. Mai können nun auch Änderungsanträge gestellt werden, bevor eine Bewilligung/Teilbewilligung der eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfe III vorliegt.

 

Neustarthilfe

  • Auch für die Neustarthilfe ist die Antragsfrist bis 30. September 2021 verlängert worden.

 

November- & Dezemberhilfe

  • Die Frist für Änderungsanträge zur November- und Dezemberhilfe wurde bis 31. Juli 2021 verlängert.

 

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