Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
23.09.2019 | Valerie Höne

Midijob - Der neue Übergangsbereich

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Die vormalige Gleitzone ist zum 01.07.2019 von 850,00 auf 1.300,00 Euro erhöht worden.

Das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt
von 450,01 bis 1.300,00 Euro haben, wird als Midijob abgerechnet.

Steuer- und sozialversicherungsrechtlich bedeutet dies, dass ...

  • die weiterhin reduzierten Beiträge zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers nun
    nicht mehr zu reduzierten Rentenansprüchen führen,
  • das insofern einen Paradigmenwechsel darstellt,
  • für die Arbeitgeber die Änderungen kostenneutral sind,
  • abzuwarten bleibt, inwieweit sich eine zukünftige Belastung für die Rentenkasse ergibt.

 

Achten Sie als Arbeitnehmer auf diese Umstellung und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.

Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und das Thema Midijob betrifft Sie?
Dann sprechen Sie uns an. Tel. 0621 / 43 29 68-6

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