Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
18.01.2022 | Valerie Höne

Geld- & Sachbezug 2022

Freigrenze auf 50 Euro angehoben

Zum 1. Januar 2022 wurde die Freigrenze für Geld- und Sachzuwendungen an Arbeitnehmer von bisher maximal 44 Euro auf 50 Euro angehoben.

Zur Erinnerung

In unserem Steuer-Tipp vom 13.04.2021 hatten wir bereits über die Stolperfallen berichtet und anhand von Beispielen dargestellt, wie sich die Neuerungen zur Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn, die bereits seit Januar 2020 in Kraft sind, auswirken. Die dort beschriebenen Kriterien sind selbstverständlich auch weiterhin bei allen Geld- und Sachzuwendungen zu beachten.

Klicken Sie hier: Gehaltsextras: Barlohn oder Sachlohn? | FWP - Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com)

Erneut unser Rat

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Prüfen Sie alle Vereinbarungen und die allgemeine Praxis bei Geld- und Sachbezügen in Ihrem Unternehmen auf die aktuelle Rechtslage. Stellen Sie auf diese um und korrigieren Sie fehlerhafte Lohnsteueranmeldungen.

 

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