Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
23.06.2021 | Julia Wendland

Erneute Fristverlängerung für Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Anträge und Änderungen nun bis 31.10.2021 möglich

Gerade haben wir in unserem kurzen Beitrag vom 14.06.2021 Neues bei Überbrückungshilfe & Co. | FWP - Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com) über die Verlängerung von Fristen für Erst- und Änderungsanträge berichtet, und schon ist diese Meldung wieder überholt.

DIE NEUESTEN ANPASSUNGEN ...

Das Bundesminsiterium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in Abstimmung mit den Ländern die Fristen für Erst- und Änderungsanträge auf Überbrückungshilfe III sowie die Frist für Anträge zur Neustarthilfe verlängert bis zum 31. Oktober 2021. Das soll Unternehmen ausreichend Zeit geben, Anträge auf der Grundlage des erweiterten beihilferechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung der Bundesregelung Allgemeiner Schadensausgleich zu stellen.

Das Auslaufen der Abschlagszahlungen auf die Überbrückungshilfe III zum 30. Juni 2021 wird mit dem Auflegen des Programms Überbrückungshilfe III Plus begründet, das ab 1. Juli 2021 anlaufen soll. Dafür seien zusätzliche Vorbereitungen des Antragsportals notwendig. Die parallele Auszahlung von Abschlägen und das Anlaufen des neuen Programms hätte zu Verzögerungen, erhöhter Komplexität und Fehleranfälligkeit des Antragssystems und damit auch bei Abschlagszahlungen führen können.

Wir bleiben dran und halten Sie auch zur Überbrückungshilfe III Plus auf dem Laufenden.

Sie suchen Unterstützung in Sachen Corona-Hilfen? Sie wünschen Rat und Beratung bei Steuern, Buchführung, Lohn?

Dann rufen Sie uns an: 0621/43 29 68-6

Wir sind für Sie da!

Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:  

Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: