E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Steuervergünstigungen
Wie Mitarbeiter und Unternehmen profitieren - Video-Tipp
Seit dem 1. Januar 2019 wird die Überlassung von Elektro-Fahrzeugen an Arbeitnehmer stärker gefördert.
Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe „Dienstwagensteuer“ – also 0,5% statt sonst 1% - fällig.
Job-Fahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden.
Auch beim Einsatz von Hybrid-Autos können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sparen.
Unser Video-Tipp in der Kategorie „Für Gründer und Unternehmen“ erklärt, wie.
„E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad“
https://www.steuerberatung-mannheim.com/unsere-video-tipps.html
Sie sind Arbeitgeber und spielen mit dem Gedanken, Ihren Mitarbeitern einen Elektro-Fahrzeuge zu stellen? Dann sprechen Sie uns an. Tel. 0621 / 43 29 68-6
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