Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
30.09.2019 | Julia Wendland

E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Steuervergünstigungen

Wie Mitarbeiter und Unternehmen profitieren - Video-Tipp

Seit dem 1. Januar 2019 wird die Überlassung von Elektro-Fahrzeugen an Arbeitnehmer stärker gefördert.

Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe „Dienstwagensteuer“ – also 0,5% statt sonst 1% - fällig.

Job-Fahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden.

Auch beim Einsatz von Hybrid-Autos können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sparen.

Unser Video-Tipp in der Kategorie „Für Gründer und Unternehmen“ erklärt, wie.

„E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad“
https://www.steuerberatung-mannheim.com/unsere-video-tipps.html

Sie sind Arbeitgeber und spielen mit dem Gedanken, Ihren Mitarbeitern einen Elektro-Fahrzeuge zu stellen? Dann sprechen Sie uns an. Tel. 0621 / 43 29 68-6

Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:  

Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: