Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
08.09.2022 | Julia Wendland

Drittes Entlastungspaket

Große Zahlen - große Wirkung?

Am 4.09. hat sich die Koalition auf das Dritte Entlastungspaket von wohl 65 Mrd. € geeinigt.

Zielgerichtet & schnell wirksam?

So manches bleibt wage, z. B. die Strompreisbremse, das Abschöpfen der Zufallsgewinne oder der 9 Euro-Ticket-Nachfolger. Und vieles greift erst ab 2023.

Was kurzfristig wirken kann ...

  • 300 € Energiepreispauschale für Rentner und 200 € für Studenten/Fachschüler
  • Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus
  • Beibehaltung der Umsatzsteuer von 7 % für Speisen in der Gastronomie
  • die befristete Absenkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 % ab 01.10.2022
  • die unbefristete Weiterführung der Home-Office-Pauschale (5 €/Tag bis max. 600 €/Jahr)
  • die Anhebung der Midi-job-Grenze auf 1.600 € ab 01.10.2022 und weiter auf 2.000 € ab 01.01.2023 als Entlastung für Beschäftigte mit geringen monatlichen Einkommen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung.

Diese und weitere Maßnahmen sollen Bevölkerung und Wirtschaft möglichst sicher durch den Winter bringen. Die gestiegenen Energiepreise binden Geld, das bei Konsum und Investitionen ausfällt. Insofern kann das voluminöse Paket die fehlende Nachfrage vielleicht etwas auffangen.

Ob die Rechnung aufgeht?

Im Volksmund heißt es: Die Rechnung macht der Wirt am Schluss.

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