Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
08.07.2021 | Julia Wendland

Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe Plus

+++ Programme verlängert +++ Was ist neu? +++

Corona-bedingte Schließungen und Beschränkungen sind noch immer nicht für alle Bereiche aufgehoben. Um betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige weiter zu unterstützen, hat der Bund beschlossen, die Überbrückungshilfe III als Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe als Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 fortzuführen. Die jeweiligen Förderbedingungen werden beibehalten und ergänzt.

Nachfolgend die wichtigsten, uns bisher bekannten Eckdaten:

Förderzeitraum …

sind die Monate Juli bis September 2021.
 

Antragsberechtigt …

sind auch bei Überbrückungshilfe III Plus nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
 

Antragstellung …

erfolgt wiederum mit Hilfe eines prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes.

 

U N D   W A S   I S T   N E U?

Fördergrenzen …

Für Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus gelten nun gleichermaßen

  • eine Förderung  von maximal monatlich 10 Mio. Euro.
  • die Obergrenze von 52 Mio. Euro für Förderungen aus beiden Programmen: aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe und De-Minimis max. 12 Mio. Euro sowie Fixkostenhilfeplus aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich max. 40 Mio. Euro (für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind) 
     

"Restart-Prämie"

für Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neues Personal einstellen oder auf andere Weise die Beschäftigung erhöhen. Sie können zur bereits bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten erhalten. Im Detail bedeutet das, dass sie auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 im Vergleich zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent erhalten können. Im August beläuft dieser sich auf 40 % und im September noch auf 20 %. Danach wird kein Zuschuss mehr gewährt.
 

Anwalts- und Gerichtskosten …

werden künftig bis 20.000 Euro pro Monat für insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit ersetzt.
 

Förderhöhe Neustarthilfe Plus…

für Solo-Selbstständige wird von bisher bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021 aufgestockt. Für den gesamten Förderzeitraum Januar bis September 2021 bedeutet das eine Gesamtförderung von bis zu 12.000 Euro.
 

Antragsfrist ...

läuft derzeit für Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe zum 31.10.2021 ab. Ob dies auch für die verlängerten Programme Plus gilt oder ob hierfür die Antragsfrist noch einmal verlängert wird, bleibt abzuwarten.
 

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