Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
05.03.2021 | Julia Wendland

Überbrückungshilfe III

Der Hoffnung folgt Ernüchterung

Mit der Überbrückungshilfe III verknüpfen von Corona besonders betroffene Unternehmen die Hoffnung, über die nächsten Monate zu kommen, bis sie endlich wieder öffnen dürfen. Dazu zählen Einzelhändler, Hotel- und Gastbetriebe, Reisebüros, kurzum viele kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern.

Mit seinem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro hatte das Land Baden-Württemberg in den Vorgängerphasen zusätzlich zu der Bundesförderung gerade diese Klein- und Kleinstunternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler unterstützt. Entsprechend groß war die Hoffnung der Betroffenen, dass dies auch in Phase III der Fall sein würde.

Doch der Hoffnung folgt Ernüchterung.

Zwar fördert der Bund mit der „Neustarthilfe“ Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit weniger als einem Vollzeitbeschäftigten und geringen Fixkosten - zugegebenermaßen eine Verbesserung und das bundesweit.

Aber …

Was tut z. B. ein kleines Reisebüro mit mehr als einer Vollzeitkraft und ebenso geringen Fixkosten?
Wie sollen vergleichbare Unternehmen die nächsten Monate meistern?

Zwar kann für das Personal Kurzarbeit beantragt werden ... Und die InhaberWie sollen sie ihre Kosten bezahlen und Ihren Unterhalt bestreiten - nach faktisch 1 Jahr Stillstand und nahezu 100 % Umsatzausfall? Der Fixkostenanteil aus der Überbrückungshilfe III deckt gerade die dringendsten betrieblichen Kosten.

Ein fiktiver Unternehmerlohn ist nicht vorgesehen.

Begründung: Die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohnes innerhalb der Überbrückungshilfe sei nicht möglich, da der Bund die Programmierung landeseigener Programme abgelehnt hätte, um einen raschen Start der Überbrückungshilfe III zu ermöglichen. (siehe Pressemitteilung Landes Baden-Württemberg vom 11.02.2021)

Das dürfte in den Ohren der Betroffenen zynisch klingen. Da tröstet es die Kleinunternehmer auch nicht, dass sie mit Förderung von Abschreibungen, baulichen Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen oder Ausgaben für Digitalisierung rechnen können.

Wie viele Kleinunternehmen wird das betreffen?
Wie vielen der betroffenen Unternehmer und Unternehmerinnen steht jetzt der Sinn nach Investitionen, wenn sie seit Monaten mit dem Rücken zur Wand stehen?
Zumal sie – immer in der Hoffnung, öffnen zu können - bereits im ersten Lockdown in bauliche Anpassungen an Corona-Bedingungen investiert hatten, so dass diese nicht mehr für die Überbrückungshilfe III zu Buche schlagen.

Aus unserer Beobachtung als helfende Dritte hat das Land Baden-Württemberg mit dem fiktiven Unternehmerlohn gefühlt weniger eine Verzögerung des Starts der Überbrückungshilfe verursacht, sondern vielmehr zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmern über karge Zeiten geholfen.

Kleine Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in Baden-Württemberg können sich mit der „Stabilisierungshilfe“ des Landes über die Zeit der Schließung helfen. Doch wie sieht es anderswo aus, z. B. beim Nachbarn Rheinland-Pfalz?

Warum ist es Bund und Ländern in nunmehr einem Jahr nicht gelungen, durch gemeinsames und kongruentes Handeln die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und damit zugleich den vielen betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern Zuversicht für ihre Zukunft zu geben?

Wir als helfende Dritte können nur Eines tun: Das Bestmögliche für Betroffene, die unsere Hilfe brauchen.

Sie suchen Beratung in Sachen Steuern? Sie brauchen Hilfe beim Überbrückungshilfe-Antrag? 

Dann rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6

Wir sind für Sie da – gerade jetzt!

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