Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
15.06.2023 | Julia Wendland

Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro

Für energetische Gebäudesanierung

40 % des gesamten Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude, zwei Drittel davon für Heizung und Kühlung.

Um unsere Gebäude also energetisch zukunftsfest zu machen, sind Investitionen notwendig. Der Staat fördert solche Investitionen steuerlich. § 35c Einkommensteuergesetz ermöglicht einen Steuerbonus für energetische Sanierungen.

20 % der Arbeits- und Materialkosten - bis maximal 40.000 € - können Sie über die Steuer erstattet bekommen - jedoch unter bestimmten Voraussetzungen, für bestimmte Maßnahmen und bei unbedingter Einhaltung formaler Vorschriften!


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Immobilie (Wohnung, Haus) muss sich in Ihrem Besitz befinden.
  • Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.
  • Die Immobilie muss älter als 10 Jahre sein.


Welche Sanierungsmaßnahmen sind begünstigt?

  • Maßnahmen zur Wärmedämmung
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage bzw. deren energetische Optimierung, wenn sie älter als 2 Jahre ist
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Gebrauchsoptimierung
  • Die Hälfte der Kosten eines Energieberaters


Wer darf die Sanierungsarbeiten durchführen?

Nur Fachunternehmen, die in einem Verzeichnis für Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke (Handwerksrolle) mit dem jeweiligen Gewerk eingetragen sind, dürfen diese Arbeiten durchführen.


Was müssen Sie tun, um den Bonus zu bekommen?

Ohne Bescheinigung kein Steuerbonus!


Unser Rat

Bezahlen Sie die Rechnung erst, wenn Sie diese Bescheinigung haben.


Achtung – keine Doppelförderung!

Sie können nicht den Steuerbonus und gleichzeitig ein öffentlich gefördertes Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch nehmen.

Ebenso dürfen Sie die Lohnkosten nicht als Handwerkerleistungen geltend machen.


Wie berechnet sich der Steuerbonus?

Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme: 7 % des Rechnungsbetrages – max. 14.000 €

Im Jahr nach Abschluss der Maßnahme: 7 % des Rechnungsbetrages – max. 14.000 €

Im Folgejahr: 6 % des Rechnungsbetrages – max. 12.000 €

Zusammen also bis zu 40.000 €, die direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Das ist das Maximum an Steuerbonus, das Sie erhalten können.

Zu bedenken ist, dass Sie zunächst in Vorleistung gehen müssen, um in den Genuss eines Bonus von 20 % Ihrer Investitionskosten zu kommen. Den Maximalbonus von 40.000 Euro gibt es bei Investitionen in Höhe von 200.000 €. Kostet die energetische Umrüstung z. B. 100.000 €, beträgt der Steuerbonus max. 20.000 €, bei 40.000 € Investition max. 8.000 €.

Schauen Sie zu diesem Thema auch unseren aktuellen Video-Tipp: Video-Tipps | Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com)

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