Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
08.10.2022 | Valerie Höne

Spenden

Vereinfachter Spendennachweis bei Überweisungen

Am Ende eines jeden Jahres ist die Spendenbereitschaft in Deutschland besonders hoch.

Auch wir unterstützen regelmäßig soziale und kulturelle Projekte.

Die Mehrzahl der Spenden sind private Kleinspenden. Für diese gilt ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis.

Was heißt vereinfacht?

Seit 2021 brauchen Sie für Überweisungen von Spenden bis 300 € (zuvor 200 €) keine Spendenbescheinigung mehr, wenn der Spendenempfänger (Verein, Stiftung, Partei)

  • seinen Sitz in Deutschland hat,
  • ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung ist, also einem steuerbegünstigten Zweck dient (kein Mitgliedsbeitrag!),
  • eine politische Partei ist.

Dann genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschriftbeleg oder PC-Ausdruck beim Onlinebanking).

Aus der Buchungsbestätigung müssen hervorgehen…

  • Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Spendenden und des Begünstigten
  • Spendenbetrag (max. obige 300 €)
  • Buchungstag

Bei Spenden via PayPal jedoch genügt der PayPal-Kontoauszug bzw. der Ausdruck der Transaktionsdetails als vereinfachter Nachweis nicht.

Für Spenden in einem Katastrophenfall gelten für eine begrenzte Zeit ebenfalls Vereinfachungen für Einzahlungen auf ein Sonderkonto.

Sie haben Fragen? Sie wünschen steuerliche Beratung. Dann rufen Sie an: 0621/43 29 68-6

Wir sind für Sie da!

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