Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
19.02.2020 | Zeynab Teymouri

Schenkung & Erbe

Nachlass frühzeitig planen - Steuern sparen

Schon mal über das Thema Erbe nachgedacht? Nein? Sollten Sie aber. Denn für Erbschaft und Schenkung gelten steuerliche Freibeträge. Und für Schenkung alle 10 Jahre neu!

Erst wenn der geschenkte bzw. vererbte Betrag eine Grenze überschreitet, sind Steuern fällig. Dabei gilt: Je enger die verwandtschaftliche Beziehung, desto höher der Freibetrag.

Mit frühzeitiger Nachlassplanung können Sie mehr Vermögen steuerfrei weitergeben als per Testament.

Alle 10 Jahre können Sie steuerfrei schenken (aber nur einmal vererben):

  • an Ehegatten/eingetragene Lebenspartner bis 500.000 €
  • an Kinder/Stiefkinder bis 400.000 € je Elternteil
  • an Enkel bis zu 200.000 €
  • an Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten bis 20.000 €

 

Nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt, wird versteuert.

Es liegt auf der Hand: Schenken Sie frühzeitig, dann können Sie ein Mehrfaches an Vermögen steuerfrei an die nächsten Generationen weitergeben.

Daneben können Ehepartner und Kinder eine Immobilie steuerfrei erben. Jedoch nur, wenn die/der Bedachte nach Erbschaft selbst mindestens 10 Jahre dort wohnt.

Schenken Sie die Immobilie, die Sie selbst bewohnen, sollten Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Vermietete Objekte sollten mit einem Nießbrauchrecht ausgestattet werden, damit Sie weiterhin an den Erträgen partizipieren.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da. Tel. 0621 / 43 29 68-6

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