Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
10.04.2024 | Julia Wendland

Mode-Influencer & Lifestyle-Blogger

Betriebsausgaben - ja oder nein?

Mode-Influencer oder Blogger erhalten Waren von den Firmen, für die sie arbeiten, um diese zu bewerben.

Wenn sie daneben andere Kleidung und Accessoires, z. B. Handtaschen namhafter Marken, erwerben und einsetzen, können sie diese Kosten dann als Betriebsausgaben für ihre gewerbliche Tätigkeit als Influencer geltend machen?

NEIN

Das entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil v. 13.11.2023) mit der Begründung, dass

  • eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre nicht möglich sei, da die Möglichkeit einer Privatnutzung von Kleidung und der Accessoires naheläge,
  • ein Abzugsverbot aus dem Einkommensteuergesetz (§12, Nr. 1) insofern folge, als die Aufwendungen für die Lebensführung von Mode-Influencern, die ihre wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, erfolgten, wenngleich dies auch der Förderung ihres Berufs bzw. ihrer Tätigkeit diene,
  • die erworbenen Kleidungsstücke und Accessoires keine typische Berufskleidung seien, für die ein Betriebsausgabenabzug möglich sei und die schon ihrer Beschaffenheit nach nahezu ausschließlich beruflich genutzt würden (Beispiel: Sicherheitsschuhe),
  • der Beruf des Influencers/Bloggers nicht anders zu beurteilen und zu stellen sei als andere Berufe,
  • es dabei unbeachtlich sei, ob die erworbenen Stücke tatsächlich ausschließlich betrieblich genutzt würden.

 

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