Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
23.02.2024 | Valerie Höne

Grundsteuererklärung

Jetzt wird geschätzt

Schon vor einem Jahr war die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen abgelaufen. Im Rahmen der Grundsteuerreform, die zu mehr Gerechtigkeit beitragen soll, gilt ab 2025 neue Grundsteuer-Berechnung.

Doch trotz Verlängerung der Frist bis Ende Januar 2023 trudelten die Erklärungen schleppend ein.

Noch immer fehlen 1 Mio

Die Finanzbehörden haben Millionen von Erinnerungsschreiben versandt und angekündigt, dass bei Nichteinreichung Schätzungen drohen.

Wir hatten dazu geraten, es nicht so weit kommen zu lassen, da dies zu Ihren Ungunsten ausfallen kann.

Baden-Württemberg 250.000 - Rheinland-Pfalz noch 245.000

Inzwischen treffen Schätzbescheide ein. Ob die zudem verhängten Verspätungszinsen, die nun drohen, zur Beschleunigung der Abgabe der fehlenden Erklärungen führen werden, bleibt abzuwarten.

Auch der Bearbeitungsprozess bei den Finanzämtern dürfte nicht reibungslos vorangehen. Zahlreiche Bürger haben Einspruch gegen die ergangenen Bescheide eingelegt, weil weiterhin oder erneut aus unterschiedlichsten Gründen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen, weil die künftige Steuerlast nicht unvorhersehbar ist und die Bürger zutiefst verunsichert sind. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ruhen viele Einspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der neuen Landesgrundsteuer.

Unser Rat

Übermitteln Sie die Grundsteuererklärung selbst elektronisch oder beauftragen Sie eine Steuerkanzlei, die Ihre Interessen gegenüber der Finanzbehörde vertritt.

Sie sind betroffen und wünschen Unterstützung? Sie suchen Rat und Beratung bei Steuern, Buchführung, Lohn?

Dann rufen Sie uns an: 0621/4329 68-6

Wir kümmern uns!

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