Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
29.09.2023 | Valerie Höne

Einkommensteuer 2022

Abgabefrist läuft ab

Alle Jahre wieder wird die Einkommensteuererklärung fällig und kann nicht nur für Selbständige verpflichtend sein, sondern auch für…

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, z. B. wenn sie oder der Ehepartner eine Pension beziehen, einer von ihnen nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde oder wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat oder Sie zeitweise Lohnersatzleistungen erhalten haben (Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld) erhalten haben.
  • Rentnerinnen und Rentner, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt, der im Steuerjahr 2022 für Ledige 10.347 Euro und für Verheiratete 20.694 Euro beträgt.

Haben Sie Vermietungseinkünfte, sind Sie ebenso verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu übermitteln.

Für jene, die regelmäßig eine Steuererklärung abgeben müssen und diese ohne Beratung selbst fertigen, läuft am 2. Oktober 2023 die Abgabefrist für das Veranlagungsjahr 2022 ab.

Verspätungszuschläge

Versäumen Sie die Frist, müssen Sie mit einem Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber von 25 €, rechnen. ACHTUNG: Dieser Verspätungszuschlag ist zu bezahlen, unabhängig davon, ob Sie eine Erstattung bekommen oder eine Nachzahlung leisten müssen.

Fristverlängerung beantragen

Können Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben, können Sie beim zuständigen Finanzamt formlos schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. Diese wird jedoch nur bewilligt, wenn die Überschreitung der Abgabefrist nicht von Ihnen zu verantworten ist, z. B. wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes oder fehlender Belege, die Sie noch einholen müssen.

Steuerberater beauftragen

Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Erstellung und Übermittlung Ihrer Einkommensteuererklärung, endet die Abgabefrist im Übrigen erst am 31. Juli 2024.
 

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Dann rufen Sie uns an: 0621/4329 68-6

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