Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
12.01.2021 | Valerie Höne

Corona - Dezemberhilfe

Beantragung möglich

Seit dem 23.12.2020 läuft die Antragstellung für die Dezemberhilfe über die bereits bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

ANTRAGSTELLUNG ...

Das Verfahren gleicht dem der Novemberhilfe: Beantragt werden kann die Dezemberhilfe durch einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen vereidigten Buchführer oder einen Rechtsanwalt.

AUSNAHME ...

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Lediglich sie können selbst einen Antrag stellen, sofern die zu erwartende Wirtschaftshilfe den Betrag von 5.000 EURO nicht übersteigt.

FÖRDERHÖHE ...

Diese beläuft sich auf bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Monat Dezember 2019. In einem zweistufigen Verfahren erfolgt zuerst die Auszahlung von Abschlägen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Hilfe. Wann mit der Auszahlung des restlichen Betrages gerechnet werden kann, ist derzeit schwer einzuschätzen.

BITTE BEDENKEN …

Bei allen Corona-Hilfen, so auch den November- und Dezemberhilfen, handelt es sich ausdrücklich um Billigkeitsleistungen. Dies geht unter anderem aus den Bewilligungsbescheiden der Abschlagszahlungen hervor. Ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht nicht.

Sie suchen einen Steuerberater, der Ihnen bei Beantragung der November- oder Dezemberhilfe tatkräftig zur Seite steht?

Rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6.

Wir sind für Sie da - gerade jetzt!

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