Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
30.10.2019 |

Auch Renten werden besteuert

One-Minute-Tipp Rente

Viele Rentner verlassen sich darauf, dass Ihre Rente nicht steuerpflichtig ist.

Doch das ist ein Irrtum: Für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei Überschreiten des Grundfreibetrags Steuern fällig, in 2019 ab einem Einkommen von 9.168 Euro/Jahr (für Ledige) und 18.336 Euro (Verheiratete).

Zu versteuern ist nicht die gesamte Rente, sondern der prozentuale Besteuerungsanteil (aktuell 78 %), der sich nach dem Renteneintrittsjahr bestimmt und jährlich um 2 % steigt, so dass bei Renteneintritt in 2040 die komplette Rente steuerpflichtig ist.

Ob Sie Steuern bezahlen müssen und wie viel, hängt von vielen Faktoren ab,

  • z. B. von Einkünften aus weiteren Einkunftsarten (Vermietung, Zinsen, Nebenjobs),
  • aber auch von außergewöhnlichen Belastungen (Arztkosten, Pflegeheim etc.),
  • Werbungskosten (für Rentenberatung etc.),
  • Behinderten-Pauschbetrag,
  • anderen Belastungen und Freibeträgen
  • sowie Beiträgen zur Kranken-, Pflegeversicherung und Vorsorgebeiträgen (wie Haftpflicht-, Unfallversicherung),

die steuerlich geltend gemacht werden können.

Lassen Sie sich beraten.

Versäumen Sie die Erklärung Ihrer Einkünfte und liegen über dem Rentenfreibetrag, können neben Nachzahlungen auch Zinsen und Bußgelder fällig werden.

Nicht jedes Finanzamt fordert ausdrücklich zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Also verlassen Sie sich nicht darauf!

Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an. 0621 / 43 29 68-6

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