Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
11.08.2020 | Valerie Höne

Ab 2021: Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge geplant

Gesetzentwurf

Mit einer Neustrukturierung der Behindertengrade und Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge sollen Steuerpflichtige mit Behinderung in Dingen des Alltags besser unterstützt werden und ihnen zugleich mehr gesellschaftliche Teilhabe möglich sein.

Hierfür plant die Regierung die folgenden Anpassungen der entsprechenden Pauschbeträge:

Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge

Mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen für Verrichtungen des täglichen Lebens entstehen, aber schwer einzeln nachzuweisen sind. Darüber hinausgehende Aufwendungen können weiterhin als außergewöhnliche Belastungen, dann aber mit Einzelnachweisen, steuerlich Berücksichtigung finden.
 
Nachfolgend ein kurzer Vergleich der bisher gültigen Einstiegs-, Mittel- und Höchstsätze der Pauschbeträge nach § 33b Einkommensteuergesetz mit den ab 2021 geplanten:
 
BISHER nach Grad der Behinderung

25 und 30    310,00 €  
55 und 60    720,00 €  
95 und 100 1.420,00 €  


 

 

AB 2021: ENTWURF der neuen Fassung – nach Grad der Behinderung

mindestens 20

   384,00 €  
mindestens 30    620,00 €  
mindestens 60 1.440,00 €  
bei 100 2.840,00 €  

 

 

­

 

Das ERFREULICHE an diesem Entwurf:

  • Bereits ab Bedinderungsgrad 20 sollen betroffene Steuerpflichtige in den Genuss eines Pauschbetrages kommen.
  • Praktisch in allen Graden der Behinderung verdoppelt sich der steuerliche Pauschbetrag.

 

Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrages

Zusätzlich soll den Steuerpflichtigen durch die Einführung eines Fahrtkosten-Pauschbetrages ein aufwändiger Einzelnachweis erspart werden.

Dieser beträgt je nach Grad der Behinderung:

  • 900,00 € bei mindestens Grad 80 bzw. 70 + Merkzeichen "G" ("erheblich gehbehindert")
  • 4.500,00 € mit Merkzeichen "aG" ("außergewöhnliche Gehbehinderung"), "Bl" ("Blind") oder "H" ("hilflos")

Daneben sind weitere Maßnahmen geplant, um Menschen mit Behinderung, die im Alltag ohnehin vor besonderen Herausforderungen stehen, weiter zu entlasten.

Sie wünschen weitere Informationen und Beratung?

Rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6

 

Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:  

Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: