Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
07.02.2020 | Zeynab Teymouri

Was Sie über Steuern wissen sollten ...

Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2019

Bisher galt der 31. Mai als Abgabetermin für die Steuererklärung.

Seit 2019 ist das anders:

Sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und machen Sie Ihre Steuererklärung selbst, dann müssen Sie diese bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen - also für 2018 bis zum 31.07.2019.

Fällt der 31. Juli auf einen Sonn- oder Feiertag, muss die Steuererklärung spätestens am folgenden Werktag eingereicht werden. Für die Steuererklärung 2019 haben Sie also bis zum 31.07. 2020 Zeit.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater für die Deklaration Ihrer Steuern unterstützen, haben Sie bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres Zeit. Das heißt die Steuererklärung für 2018 wird wegen des Schaltjahres und des Wochenendes sogar erst am 02.03.2020 fällig.

VORSICHT!

Ab 2019 werden Fristverstöße strenger geahndet. Bei einer versäumten Frist müssen Sie mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro für jeden verspäteten Monat rechnen. Das muss nicht sein.

Sie möchten Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Wir sind für Sie da! 0621 / 43 29 68-6

 

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