Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
12.03.2020 | Valerie Höne

Steuern sparen mit der Bahncard?

Steuerliche Rentabilitätsprüfung

Steuern sparen mit der Bahncard? Es kommt darauf an.

Es gelten unterschiedliche Prämissen für ...

  • Geschäftsreisen,
  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und/oder
  • Privatfahrten.

 

Fahren Sie regelmäßig Bahn - zur Arbeit und/oder für Geschäftsreisen -, können Sie die Kosten für die Bahncard als Werbungskosten bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Auch eine steuerliche Erstattung der Kosten der Bahncard durch den Arbeitgeber ist möglich.

Aber nur unter der Bedingung, dass die Kosten der Bahncard niedriger sind als die Ersparnisse durch ihre Nutzung für BETRIEBLICHE Zwecke. Dies ist durch eine Plausibilitäts- und Rentabilitätsrechnung nachzuweisen.

Geplante Reisekosten müssen mit und ohne Bahncard durch den Arbeitgeber ermittelt werden. Liegt der ersparte Aufwand oberhalb der Kosten der Bahncard, ist eine vollständige Erstattung durch den Arbeitgeber möglich. Eine private Nutzung der Bahncard ist dann steuerlich nicht relevant und führt nicht zu Sachbezugsbesteuerung.

Am Jahresende ist eine Nachschau notwendig. wird die Planung nicht erreicht, kann eine Nachbelastung des anteiligen Sachbezugs anfallen.

Diese Regelung stellt die Bahncard dem Jobticket nun steuerlich vollständig gleich und macht es Unternehmen leichter, Ihren Mitarbeitern eine entsprechende Karte zur Verfügung zu stellen.

Sie haben noch Fragen? Sie wünschen Beratung? Rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6

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