Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
18.05.2022 | Julia Wendland

Steuererklärungsfristen noch einmal verlängert

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Schon 2021 wurden die Erklärungsfristen für alle Steuerpflichtigen verlängert. Wir hatten am darüber informiert (08.05.2021): Steuererklärungsfristen | FWP - Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com)

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (voraussichtlich im Juni). Daher kündigten die Obersten Finanzbehörden bereits an, dass die Fristen für den Besteuerungszeitraum 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten in beratenen Fällen angesichts der andauernden Corona-bedingten Ausnahmesituation um weitere 3 Monate bis zum 31.08.2022 verlängert werden.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gelten also auch erst nach dem 31.05.2022 (bisherige Frist) von Steuerberatern übermittelte Steuer- oder Feststellungserklärungen NICHT als verspätet. Jedoch bleibt ein vom Finanzamt individuell angesetzter Termin verbindlich, auch wenn dieser vor dem 31. Mai 2022 liegt.

Der Gesetzentwurf sieht für beratene Fälle zudem eine Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2021 um nochmals 6 Monate bis 31.08.2023 vor. Danach erfolgt eine jährliche Abschmelzung der Fristverlängerung.

Unser Rat

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, v. a. dann nicht, wenn Sie eine Erstattung erwarten. Geben Sie Ihrem Steuerberater die Chance zu planen. Das nützt auch Ihnen.

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