Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
07.05.2020 | Frank Wendland

Steuerberatung in Zeiten von Corona

Überraschungen vermeiden

Mehrfach hatten wir berichtet, welche steuerlichen Möglichkeiten Sie haben, Ihre Liquidität zu verbessern, um die nötigsten Kosten auch jetzt zu schultern.

ABER beleuchten wir auch die andere Seite. DENN: NICHTS IST UMSONST!

1. Soforthilfen werden 2020 gewinnwirksam, d. h. spätestens mit Einreichung der Steuererklärungen für 2020 müssen sie versteuert werden.

2. Nach Prüfung durch die Ämter kann auch Rückzahlung der Soforthilfe gefordert werden, wenn sie unberechtigt ausgezahlt wurde.

3. Jede Steuerstundung bedeutet, dass irgendwann die Rückzahlung fällig wird.

4. Jede Herabsetzung von Vorauszahlungen auf Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer wird anhand der tatsächlichen Einkünfte überprüft. In vielen Fällen wird das zu Nachzahlungen führen – oft relativ kurzfristig (siehe https://posts.gle/Kz47W).

5. Zinsen und Tilgung von Darlehen binden künftige Gewinne u. U. über Jahre.

6. Jeder Gutschein bedeutet jetzt Liquidität, heißt aber auch, dass die Kosten für dessen Einlösung nur auf später verschoben werden.

All dies sollten Sie in Ihre betriebswirtschaftliche Planung einbeziehen, damit die Maßnahmen geschäftssichernd wirken.

Versuchen Sie, die wichtigsten Kosten weiter zu zahlen. Vermeiden Sie alle unnötigen Ausgaben. Legen Sie voraussichtlich fällige Steuern beiseite, sobald Sie können. Dann bleiben Ihnen später Überraschungen in Sachen Steuern erspart.

Sie brauchen Hilfe? Wir sind für Sie da! 0621/43 2968-6

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