Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
24.04.2020 | Valerie Höne

Steuerberatung in Zeiten von Corona

Kurzarbeitergeld für GmbH-Geschäftsführer?

Wegen der Corona-Krise sind inzwischen mehrere Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat in dieser Zeit Anspruch auf Kurzarbeitergeld (max. 12 Monate). --> Zu KURZARBEIT https://posts.gle/cX2RZ

Gilt dieser Anspruch auch für GmbH-Geschäftsführer?

Es kommt darauf an. Schauen wir genauer hin.

Sozialversicherungspflichtig und damit berechtigt, Kurzarbeitergeld zu beziehen, sind diejenigen, die abhängig beschäftigt, damit weisungsgebunden gegenüber dem Arbeitgeber sind und Lohn/Gehalt für ihre Arbeit beziehen. Das ist bei angestellten Geschäftsführern ohne Geschäftsanteile regelmäßig der Fall. Auch sie haben also Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer?

Selbst wenn geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH ein Arbeitsentgelt erhalten, gelten sie NICHT als abhängig beschäftigt, sobald sie die GmbH 'beherrschen'. D. h. wenn sie mit ihrer Stimme kraft ihrer Anteile am Unternehmen Entscheidungen verhindern und maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH nehmen können. Sie gelten dann als sozialversicherungsfrei und sind folglich nicht Kurzarbeitergeld-berechtigt.

Im Zweifel raten wir, ein gesetztlich vorgesehenes Statusverfahren mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchzuführen.

Fortsetzung folgt

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da. 0621 / 43 29 68-6

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