Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
30.03.2020 | Julia Wendland

Corona-Rettungsschirm ... und wer im Regen steht

Lücken in den Corona-Hilfspaketen

Die Regierung hat für Großkonzerne, Klein-und Kleinstunternehmen, Freiberufler und Selbständige einen Rettungsschirm aufgespannt. Für Arbeitnehmer greift die Option Kurzarbeit.

Doch einige bleiben im Regen stehen.

Mittelständler mit mehr als 50 Mitarbeitern: Sie sind im Hilfspaket für Einmalhilfen i. d. R. nicht vorgesehen. Sie können Stundungen von Steuern, SV-Beiträgen und anderen Verbindlichkeiten beantragen. Ansonsten bleibt Ihnen nur der Gang zur Bank. FRAGE: Wo bleiben die mittelgroßen Mittelständler?

Auszubildende: Wo bleiben Sie, wenn ihre Betriebe (Restaurant, Friseur, Modegeschäft) geschlossen sind? Die Berufsschulen haben von Amts wegen den Lehrbetrieb eingestellt. Doch die Rechnung zahlen die Ausbildungsbetriebe. Ohnehin um jeden Cent Liquidität kämpfend, müssen sie die Ausbildungsvergütung weiter bezahlen. FRAGE: Warum nicht Kurzarbeit für Auszubildende?

Geringfügig Beschäftigte: Was ist mit den Mini-Jobbern, die sich oft mit mehreren Jobs über Wasser halten? Liquiditätsreserve: Null. Nun werden ihre Arbeitsverhältnisse wegen Corona „ausgesetzt“. Anspruch auf Kurzarbeitergeld gibt es nicht. Einzige Hilfe: der Gang zum Jobcenter. FRAGE: Warum nicht auch für sie Kurzarbeiterregelung?

FAZIT: Bei genauerem Hinsehen ist unterm Schirm nicht für jeden Platz. So mancher bleibt im Regen stehen.

Fortsetzung folgt

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