Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
01.12.2021 | Frank Wendland

Beitragsbemessungsgrenze 2022 sinkt

Einmaleffekt wegen Corona oder …?

Erst kürzlich haben wir über das Thema Rente und Beitragsbemessungsgrenze berichtet Rente & Beitragsbemessungsgrenze | FWP - Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com) und betrachtet, wie ihre regelmäßige Anpassung den Durchschnittsverdienst und damit den Rentenpunktwert beeinflusst.

Dabei sind wir von einer kontinuierlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ausgegangen.

Und nun?

Prompt geht eine Meldung durch die Medien, dass zum 1. Januar 2022 die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung in den alten Ländern um 50,00 Euro von 8.700 Euro in 2021 auf 8.650 Euro in 2022 sinkt – ein Phänomen, das es in der Bundesrepublik seit 1990 nicht gab.

Was bedeutet das?

Parallel zum Absenken der Bemessungsgrenze sinkt auch das Durchschnittsentgelt, das für die Ermittlung der Entgeltpunkte herangezogen wird. Dieser Durchschnittsverdienst wird für 2022 auf 38.901 Euro im Jahr (41.541 Euro in 2021) festgesetzt.

Wie wirkt sich das auf die Rentenpunkte aus?

Wiederum ist der Durchschnittsverdienst die entscheidende Bezugsgröße für den Entgeltpunktwert zur Altersrente.

Das Gute für alle Versicherten: Sie sammeln 2022 bei gleichbleibendem Lohn anteilig einen höheren Entgeltpunktwert auf ihrem Rentenkonto als bei einem steigenden Durchschnittsentgelt.

Die gute Nachricht für diejenigen, die 2021 über 8.700 Euro monatlich verdienen: Die Beiträge zur Rentenversicherung sinken, wenn der Beitragssatz gleichbleiben sollte.

Betrachten wir das große Ganze, sind sinkende Beitragsbemessungsgrenze und geringerer Durchschnittsverdienst nicht gerade Ausdruck einer prosperierenden Wirtschaft. Eine Ursache dürfte die Corona-Krise sein. Millionenfach und vor allem langanhaltende Kurzarbeit trägt vermutlich ebenso zum Sinken des Durchschnittsentgeltes bei, wie Jobverluste jedweder Ausprägung.

Im Ergebnis wird die allgemeine Rentenversicherung auf Beiträge in relevanter Höhe verzichten müssen. Welche Auswirkungen das haben wird, bleibt abzuwarten. Schließlich werden aus der Rentenversicherung nicht nur Altersrenten, sondern auch zahlreiche andere Maßnahmen wie z. B. Reha-Leistungen finanziert.

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