Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
12.11.2021 | Frank Wendland

Rente & Beitragsbemessungsgrenze

Wenn es an der späteren Rente knabbert ...

 

Wie wirkt sich die jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf die spätere Rentenhöhe aus?

Besteht ein Zusammenhang? Und wenn ja, welcher?

 

Diesen Fragen sind wir nachgegangen - mit folgendem Ergebnis ...

Jährlich wird die Beitragsbemessungsgrenze zu den Sozialversicherungsbeiträgen nach oben angepasst. 2021 liegt diese zur Rentenversicherung bei 85.200 Euro. Diese Anpassung soll den gestiegenen Verdiensten Rechnung tragen. In der Folge steigen die Beiträge von sogenannten Spitzenverdienern, denn bis zu diesem Betrag sind auch sie sozialversicherungspflichtig. Gut für die Einnahmen der Sozialversicherungskassen. Sogenannte Normalverdiener sind regelmäßig nicht betroffen, da sie unter der Bemessungsgrenze verdienen und sich an ihren Beiträgen mit Ausnahme der üblichen Beitragssatzerhöhungen nichts ändert.

So weit so gut.

ABER …

Bei denen, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, knabbert dies tendenziell und unmerklich an ihrer zukünftigen Rente.

Wie kann das sein?

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt sukzessive der Durchschnitt des rentenversicherungspflichtigen Verdienstes über alle Versicherten. Das gilt auch und insbesondere für diejenigen, deren Verdienst gleichbleibt. Auch sie werden bezüglich ihrer Rentenanwartschaften daran gemessen.

Denn der Durchschnittsverdienst ist die entscheidende Bezugsgröße für die Ermittlung des Entgeltpunktwertes zur Altersrente, die in der Zukunft zu erwarten sein wird.

Was bedeutet das für Sie?

Bei Erreichen des Durchschnittsverdienstes erhalten Sie einen vollen Entgeltpunkt. Verdienen Sie hingegen nur 50 % des Durchschnittsverdienstes des betreffenden Jahres, erhalten Sie lediglich die Hälfte, also 0,5 Entgeltpunkte.

EIN BEISPIEL

Ein Arbeitnehmer mit über die Jahre hinweg gleichbleibendem Lohn/Gehalt von beispielsweise 20.000 Euro - und derer gibt es viele - konnte im Jahr 2011 noch 0,63 Entgeltpunkte aus seinem Verdienst sammeln. Damals lag der Durchschnittsverdienst bei 32.100 Euro.

Da der Durchschnittsverdienst - auch durch stetige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze – nunmehr in 2021 bei 41.541 Euro liegt, erwirbt der Arbeitnehmer bei gleichgebliebenem Lohn nur noch 0,49 Entgeltpunkte. Dies entspricht einem Verlust von 22% des Entgeltpunktwertes.

Beträgt der monatliche Rentenanteil aus den Beitragszahlungen 2011 noch 21,54 Euro (0,63*34,19) ergibt sich aus den Beiträgen 2021 lediglich ein monatlicher Rentenanteil von 16,76 Euro (0,49*34,19). Das sind satte 4,78 Euro weniger pro Monat und möglicherweise über die Jahre sogar noch mehr, wenn der Verdienst gleichbleibt.

Um einen Status Quo zu halten, müssten also die Löhne und Gehälter mindestens um den Wert der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigen. Auch ein Mindestlohn müsste in der Konsequenz diesem Effekt Rechnung tragen, wenn er seinen Zweck erfüllen soll.

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