Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
22.07.2020 | Frank Wendland

Vermietung: Wenn der Soli wegfällt

Auswirkungen auf die Verteilung der Reparaturkosten

Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag weitgehend weg.

Was bedeutet das für Sie als Vermieter, wenn Sie Reparaturkosten haben?

Reparatur- und Instandhaltungskosten können Sie entweder sofort steuermindernd ansetzen oder aber über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren verteilen.

Setzen Sie die Kosten für Reparaturaufwand gleich in dem Jahr an, in dem sie angefallen sind, haben Sie einen sofortigen Steuereffekt.

Bei Normalverdienern ist wegen des progressiven Steuertarifs eine Verteilung auf 2 bis 5 Jahre durchaus zu bedenken. Vor dem Hintergrund des Wegfalls des Solidaritätszuschlages ab 2021 ist allerdings nunmehr zu prüfen, ob eine Verteilung über 2 Jahre bzw. zum Ende 2020/21 eventuell zu bevorzugen ist.

Deshalb raten wir Ihnen dazu, genau das mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens zu besprechen, damit Sie sich am Ende für die beste Verteilungs-Variante entscheiden.

Sie sind Vermieter und wünschen Beratung? 

Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an: Tel. 0621 / 43 29 68-6

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