Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
16.03.2021 | Valerie Höne

Steuern 2021 - Was ist neu?

Home-Office-Pauschale

Jedes Jahr ändern sich steuerliche Sachverhalte. Was ab 2021 wichtig für Sie sein kann, beleuchten wir in verschiedenen Beiträgen Schritt für Schritt - kurz und verständlich.

Häusliches Arbeitszimmer und „Home-Office“

Wir hatten bereits im September 2020 über dieses Thema berichtet und darauf verwiesen, wie schwierig es auch steuerlich ist, wenn der Küchentisch zum Arbeitsplatz wird. (https://posts.gle/jeicc oder https://www.steuerberatung-mannheim.com/aktuelle-steuer-tipps.arbeiten-im-homeoffice-kosten-und-steuern-arbeitszimmer-oder-kuechentisch-2020-09-18.html)

Nun hat der Gesetzgeber reagiert und ermöglicht denjenigen Arbeitnehmern, die kein Arbeitszimmer ihr Eigen nennen, aber aufgrund der Pandemie von zu Hause arbeiten, in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 eine sogenannte Home-Office-Pauschale von 5 EURO für jeden Kalendertag, an dem sie ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung ausgeübt haben, steuerlich geltend zu machen.

Die Haken:

  1. Sie können bis zu maximal 600 Euro steuerlich ansetzen, was 120 Tagen Home-Office entspricht. Wer das ganze Jahr zu Hause gearbeitet hat, profitiert ab Tag 121 also nicht mehr und muss unter Umständen einen Teil seiner Mehrkosten tragen.
  2. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, die allen Steuerzahlern pauschal angerechnet werden. Das heißt, Sie profitieren erst von der Home-Office-Pauschale, wenn Ihre Werbungskosten und die Kosten für Home-Office die Pauschale von 1.000 Euro übersteigen. Erst dann greift eine zusätzliche steuerliche Entlastung. Aber auch die 600 Euro, die Sie abziehen können, führen zu einer maximalen Steuerentlastung von 300 Euro. I. d. R. wird sich diese jedoch eher durchschnittlich um die 150 Euro bewegen, was einer monatlichen Steuerentlastung zwischen 10 und 12 Euro entspricht.
    Bleiben Sie unter den 1.000 Euro, dann geht die Home-Office-Pauschale in die Werbungskostenpauschale ein. Der Effekt einer zusätzlichen Steuerentlastung für Home-Office-Arbeit verpufft.
  3. Sind Sie nur teilweise im Home-Office, an anderen Tagen in der Betriebsstätte (z. B. im Wechselrhythmus), dann gilt: Für die Tage daheim können Sie die Home-Office-Pauschale ansetzen, für die Tage in der Arbeitsstätte die Entfernungspauschale. Anspruch auf beides oder ein Wahlrecht für das eine oder das andere über das ganze Jahr besteht nicht. Pendlertage müssen bei zeitweisem Home-Office ebenso angepasst werden.

Für das häusliche Arbeitszimmer gilt das, was wir bereits in unserem Steuer-Tipp vom 18.09.2020 geschrieben hatten (Arbeiten im Homeoffice: Kosten und Steuern | FWP - Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com). Jedoch haben diejenigen, die ein häusliches Arbeitszimmer besitzen und denen während der Pandemie ganz oder zeitweise kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, die Wahl. Sie können entweder die Kosten für Ihr Arbeitszimmer bis zu einer Höhe von max. 1.250 Euro im Jahr direkt geltend machen oder aber die Home-Office-Pauschale abziehen.

Was für Sie vorteilhafter ist, können Sie über eine sogenannte Günstigerprüfung ermitteln. Sobald die jährlichen Kosten für Ihr heimisches Arbeitszimmer die maximale Pauschale von 600 Euro übersteigen, liegt es nahe, die Kosten des Arbeitszimmers direkt anzusetzen. Aber auch hier kann es sein, dass Sie auf einem Teil Ihrer tatsächlichen Kosten sitzen bleiben, vor allem dann, wenn Sie über lange Zeit im Home-Office arbeiten. Dann übersteigen die Kosten für Ihr Arbeitszimmer wahrscheinlich auch die Grenze von 1.250 Euro im Jahr.

Unser Rat: Schauen Sie hin! Prüfen Sie genau!

Tipps für weitere Kostenabzugsmöglichkeiten erklärt das aktuelle Video in der Rubrik Video-Tipps: Video-Tipps | Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com). Hier erfahren Sie auch, welche Nachweise Sie sammeln bzw. nachträglich u. a. von Ihrem Arbeitgeber beschaffen sollten, damit die Kosten Ihrer Arbeit im Home-Office vom Finanzamt sicher anerkannt werden.

Und denken Sie daran: Schließlich bleibt immer auch eine Option, dass Ihr Arbeitgeber zusätzlich entstehende Kosten durch Home-Office, z. B. Anschaffungskosten für Möbel, Geräte und Arbeitsmaterialien direkt übernimmt.

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