Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
14.04.2020 | Frank Wendland

Steuerberatung in Zeiten von Corona

Gutscheine – Was Sie bedenken sollten

Die Politik rät uns, Restaurants, Kleinkünstler, Musiker u. a. m. mit dem Kauf von Gutscheinen zu unterstützen, um ihnen über eine Liquiditätskrise aufgrund des verordneten Ruhens all ihrer Tätigkeiten zu helfen.

Schauen wir genauer hin.

(Potenzielle) Kunden gewähren den Betroffenen einen zinslosen Kredit. Das ist sehr ehrenwert und kann den Betroffenen kurzfristig helfen.

Kehrseite der Medaille: Was passiert, wenn all die Kunden irgendwann ihre Gutscheine einlösen?

Was möglicherweise heute nicht bedacht wird: Dann muss die Leistung geliefert, Material eingekauft, Konzertraum gemietet, Technik und Personal bezahlt werden.

EINNAHME: NULL. Und das Gutschein-Geld ist bereits durch die Krise aufgezehrt, z. B. für monatliche Fixkosten.

Verlorener Umsatz kann ebenso wenig nachgeholt werden wie vergangene Zeit eingeholt werden kann.

Und wer kann heute sagen, wie lange uns ein Wechsel von Auf und Zu in Atem halten wird? Ob nach Corona gleich vor Corona sein wird?

UNSER RAT:

  • Verlassen Sie sich nicht allein auf schnelle Einkünfte aus Gutscheinen!
  • Kalkulieren Sie späteren Umsatzausfall in Ihre Zukunftsplanung ein!
  • Suchen Sie Einkunftsquellen und neue Wege, um Ihr Geschäft zukunftsfähig zu machen.
  • Schöpfen Sie zuerst alle steuerlichen und sonstigen Angebote aus.

Fortsetzung folgt

Sie brauchen Beratung? Wir sind für Sie da - gerade jetzt! 0621 / 43 29 68-6

 

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