Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
29.04.2021 | Julia Wendland

Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe II

Antragsfrist verlängert bis 30.06.2021

Hotels und Gaststätten sind einer der am härtesten von der Corona-Pandemie betroffenen Wirtschaftszweige.

Deshalb hatte das Land Baden-Württemberg schon 2020 auf ihre Notlage mit einer Stabilisierungshilfe Corona reagiert und damit viele Hotels und Restaurants in Baden-Württemberg vor dem Ruin bewahrt.

In diesem Jahr...

hat die Landesregierung nun als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III die Stabilisierungshilfe II für das Hotel- und Gaststättengewerbe für das erste Quartal 2021 aufgelegt.

Diese ist für jene Gastbetriebe gedacht, die aus strukturellen Gründen über die Überbrückungshilfe III des Bundes keine ausreichende Förderung erwarten könnten. Hierzu gehören Solos-Selbständige, Klein- und Kleinstbetriebe in diesem Wirtschaftszweig mit geringen förderfähigen Fixkosten.

Die Antragsfrist endete ursprünglich am 28. April. Diese wurde nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert – eine gute Nachricht für Antragsberechtigte und helfende Dritte.

Hinweis: Die Antragsfrist zur Überbrückungshilfe III endet nach aktuellem Stand am 31. August 2021.

Sie suchen Rat und Unterstützung in Sachen Steuern, Buchführung, Lohn oder Corona-Hilfen?

Dann rufen Sie uns an: 0621/43 29 68-6

Wir sind für Sie da!

Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:  

Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: