Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
05.04.2024 | Frank Wendland

Sofortmeldungen

Unterschätztes Bußgeldrisiko

In bestimmten Branchen müssen Sie als Arbeitgeber neue Arbeitsverhältnisse schon vor dem ersten Arbeitstag an den Sozialversicherungsträger melden.

Die wichtigsten Branchen mit Sofortmeldepflicht...

  • Gaststätten und Beherbergung
  • Baugewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Personenbeförderung
  • Transport und Logistik
  • Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Auf- und Abbau von Messen
  • Schausteller
     

Frist unbedingt einhalten

Eine Sofortmeldung ist bis zum ersten Arbeitstag abzugeben. In Gaststätten beispielsweise, wo eine hohe Arbeitskräftefluktuation herrscht und Mitarbeiter oft kurzfristig ihre Tätigkeit aufnehmen sollen, muss also die Meldung – wie der Name schon sagtsofort und vor Aufnahme der Arbeit bei der Rentenversicherung abgegeben werden.
 

Wie die Anmeldung erfolgt...

Die Meldung kann über eine Personal-Software, über das SV-Meldeportal für Arbeitgeber oder eine App zum Meldeportal erfolgen.

Wir nehmen Sofortmeldungen für unsere Lohn-Mandanten über das Lohnabrechnungsprogramm der Datev.

Achtung! Eine Anmeldung per Email, Brief oder Fax ist nicht zulässig.
 

Was für die Sofortmeldung gebraucht wird...

  • Vor- und Nachname
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme
  • Sozialversicherungsnummer

Ist die Sozialversicherungnummer nicht bekannt, dann zusätzlich

  • Tag und Ort der Geburt
  • Anschrift
  • Ggf. Europäische Versicherungsnummer
     

Ausweispflicht - wenn der Zoll kommt...

Mitarbeiter müssen jeder Zeit ihren Personalausweis oder Pass oder einen Ausweisersatz vorweisen können, damit sie sich im Falle einer Zollprüfung ausweisen können.
 

Unser Rat

Halten Sie die Pflichten in Sachen Sofortmeldung unbedingt ein. Bei Verstößen drohen Arbeitgebern Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.

Und unterstützen Sie uns bzw. Ihr Lohnabrechnungsbüro, indem Sie die oben genannten Daten vollständig abfragen und mitteilen.
 

Sie haben Fragen? Sie suchen Rat und Beratung in Sachen Buchführung, Lohnabrechnung, Steuern?

Dann rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6

Wir sind für Sie da!

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