Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
20.11.2019 | Frank Wendland

Rürup Rente vererben?

Frühzeitig an später denken

„Kann ich meine Rürup Rente vererben?“

Ja, aber … Wie immer steckt auch hier der Teufel im Detail.

Nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt, kann die Rürup Rente grundsätzlich an Hinterbliebene vererbt werden, und zwar an Ehepartner und an Kinder, die noch versorgungsberechtigt (Kindergeldanspruch) sind. Steuerlich lassen sich die Beiträge aktuell zu 88% absetzen.

Die Weitervererbung der Rürup Rente umfasst drei Optionen, die im Vorfeld mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden sollten:

  1. Vererben in der Ansparphase, d. h. Vorsorge für den Fall des vorzeitigen Ablebens des Rentennehmers während der Ansparphase – in Form einer Hinterbliebenenrente oder einer Beitragsrückgewähr, d. h. Ausschüttung des bisher angesparten Kapitals.
  2. Vererben in der Rentenphase, d. h. Weitervererbung des Kapitals an die Hinterbliebenen durch Verrentung des Restkapitals, u. U. mit Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von bis zu 20 Jahren, oder Beitragsrückgewähr.
  3. Die Rürup Rente mit Todesfallversicherung ist nicht allein auf Ehepartner und Kinder beschränkt, sondern kann auch an andere Personen vererbt werden. Für diese Option ist ein Zusatzvertrag notwendig, dessen Kosten jedoch regelmäßig nicht steuerlich absetzbar sind.

 

Sie denken an später und wünschen Beratung? Ihnen liegt ein Vertragsangebot einer Versicherung vor? Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an. 0621/432968-6

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