Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
13.12.2019 | Valerie Höne

Neu 2020: Fahrtkosten - Sie haben die Wahl

Pauschalbesteuerung von Jobtickets

Schon 2019 ist für Sie als Arbeitnehmer der Zuschuss Ihres Arbeitgebers zum Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt aber nur, wenn es sich um einen wirklichen Zuschuss und nicht um eine Gehaltsumwandlung handelt.

Bisher wird dieser Zuschuss auf die Entfernungspauschale angerechnet, die Sie als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen können.

Ab 01. Januar 2020 haben Sie nun die Wahl:

  • 15 % Pauschalbesteuerung (wie aktuell): Anrechnung auf Entfernungspauschale bleibt bestehen.

         ODER

  • 25 % Pauschalbesteuerung (NEU): Anrechnung auf Entfernungspauschale entfällt.

 

Mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie bei Anwendung der Neuregelung abstimmen, ob er die pauschale Lohnsteuer übernimmt oder diese von Ihnen zu tragen wäre. Sozialversicherungsbeiträge fallen in beiden Fällen weiterhin nicht an.

ACHTUNG!

Die Wahl der 25 %-Besteuerung ist nur interessant, wenn Sie einen Arbeitsweg von ca. 14 km und mehr (einfache Entfernung) haben bzw. weitere signifikante Werbungskosten nachweisen können, so dass Sie insgesamt Kosten oberhalb des Werbungskostenpauschbetrages von 1.000,00 € geltend machen können. Weiterhin sollte Ihr Spitzensteuersatz oberhalb von 25% liegen.

Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und wollen mehr erfahren? Dann rufen Sie uns an: 0621 / 42 29 68-6.
Wir sind für Sie da.

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